Wenn der Wohnraum zum Büroplatz wird
Vom Großraumbüro auf die Couch: Aufgrund der Coronakrise müssen viele ihre Arbeit nun wieder nach Hause verlagern. Doch was gilt es dabei zu beachten?

„Ab morgen: Homeoffice.“ Diese Nachricht ereilte Mitte März Arbeitnehmer im ganzen Land. Kaum war der erste Schock verdaut, folgten auch gleich die ersten großen Fragen: Welche IT-Devices muss ich verwenden? Darf ich meinen privaten Laptop nutzen? Wie gewährleiste ich die Sicherung firmeninterner Daten?
Fragen, die bei vielen Unternehmern aufgrund der nun wieder verschärften Corona-Maßnahmen ein Déjà-vu hervorrufen. Schließlich hat die Regierung erneut zu verstärktem Homeoffice aufgerufen. Doch was müssen Arbeitgeber und -nehmer dabei eigentlich alles beachten? „IT-Sicherheit hat im Homeoffice oberste Priorität. Um diese zu gewährleisten, sollte man sich an ein paar Grundregeln halten“, so Dominic Neumann, Obmann der Fachgruppe UBIT.
Sicheres Arbeiten
„Das Wichtigste ist eine sichere Internetverbindung. VPN (Virtual Private Network) ist dabei die einzige Lösung – alles andere wäre grob fahrlässig“, so Neumann. Ebenfalls ein absolutes No-Go: die Nutzung privater Laptops und Handys. „Neun von zehn Privatrechnern sind mit einer Schadsoftware verseucht. Deshalb sollten Firmen ihren Mitarbeitern eigene Geräte zur Verfügung stellen, die entsprechend mit einer Firewall und Antiviren-Software ausgestattet sind“, erklärt Neumann. Von Gratis-Angeboten sollte man dabei ebenfalls Abstand nehmen und besser auf seriöse Anbieter wie Ikarus, Kaspersky oder McAfee vertrauen.
Auch was Kommunikationstools betrifft, gibt es klare Abstufungen beim Thema Sicherheit. „Es gibt mittlerweile unzählige Softwares. Die einzig sicheren sind aber Microsoft Teams und Google Meet. Zoom, Skype und Co. sind – trotz Nachbesserungen – unsicher und nicht für sensible Geschäftsgespräche geeignet“, betont Neumann. Eine weitere Sicherheitslücke stellen öffentliche Clouds dar: Über 50 Prozent aller Cyberattacken zielen auf cloudbasierte Tools, die vor allem beim mobilen Arbeiten genutzt werden.
Großer Schaden
Wie wichtig der richtige Schutz von sensiblen Daten ist, beweisen Schlagzeilen rund um Hackerangriffe auf große Konzerne wie Dropbox, e-Bay oder Yahoo: Durch die unfreiwillige Veröffentlichung von Kundendaten und anderen geheimen Informationen mussten renommierte Firmen wie diese massive Imageschäden und den Verlust von zahlreichen Kunden und Partnern hinnehmen.
Trotz aller Risikofaktoren bringt Homeoffice auch große Vorteile mit sich: Abgesehen von der Möglichkeit, die Arbeit trotz Coronakrise von daheim aus weiterführen zu können, punktet Telearbeit bei Arbeitnehmern laut einer Studie vor allem durch ein ruhigeres Arbeitsumfeld, selbstbestimmteres Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Aus diesem Grund wurde Homeoffice bei uns auch schon vor der Krise praktiziert. Natürlich hängt das auch immer stark von der Branche ab, in der man tätig ist“, so Wolfgang Schreiner, CEO des Beratungsunternehmens Solvion.
Ein weiterer Pluspunkt: „Durch Heimarbeit können Ressourcen und Kosten eingespart werden. Von den aktuellen Entwicklungen könnten künftig auch Coworking-Spaces profitieren“, so Neumann. Generell kann der Fachgruppenobmann der Krise auch etwas Positives abgewinnen: „In den letzten Monaten haben wir einen Digitalisierungsbooster erlebt, den wir ohne Coronakrise sonst bestimmt erst in fünf Jahren erlebt hätten.“
Die Rechtslage in der Telearbeit
Arbeitszeit: Auch bei Homeoffice ist eine Normalarbeitszeit zu vereinbaren. Dies hat durch entsprechende Dokumentation zu erfolgen.
Arbeitsplatz: Laut Arbeitnehmerschutzgesetz müssen Arbeitnehmer außerhalb der Firma selbst dafür Sorge tragen, dass ein geeigneter Arbeitsplatz (Arbeitstisch, Sessel etc.) zur Verfügung steht.
Arbeitsmittel: Grundsätzlich gilt hier eine individuelle Vereinbarung bzw. wird dies in einigen Kollektivverträgen bereits festgelegt. Ansonsten ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung, die Installation und die Wartung der Arbeitsmittel verantwortlich. Auch anfallende Kosten (z.B. Internetkosten) sind zu ersetzen.
Unfallversicherung: Seit Corona haben Versicherte während der Arbeitszeit auch im Homeoffice eine erweiterte Unfallversicherung. Diese Bestimmung ist mit der Dauer der Covid-19-Pandemie begrenzt und gilt rückwirkend für Unfälle ab 11. März 2020.