Wenn der Arbeitsplatz zum Risiko wird
Die Regierung hat jetzt klargestellt, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben. Alle Infos dazu im Detail.

Es geht um rund 90.000 Beschäftigte in Österreich, für die im Mai neue Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz in Kraft treten, weil sie im medizinischen Sinn einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Das gilt jetzt umso mehr, als in absehbarer Zukunft durch die schrittweise Zurücknahme der Betriebsschließungen die Intensität des wirtschaftlichen Lebens und damit auch die Häufigkeit von Kontakten wieder stark zunehmen wird.
Der Ablauf ist genau definiert: Die meisten der Betroffen können über entsprechende Medikamente, die eingenommen werden müssen, identifiziert werden. Diese Personen erhalten in der Folge einen Brief von der Sozialversicherung, der auf die gesetzlichen Möglichkeit einer Arbeitsfreistellung hinweist. Daraufhin beurteilen Ärzte die Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus, das auch ohne Informationsschreiben der SV gültig ist.
Das Treffen wichtiger Schutzmaßnahmen
Legen die Mitarbeiter dieses Attest in ihrem Betrieb vor, dann können Arbeitgeber gemeinsam mit den Betroffenen geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen, für die folgender Stufenplan gilt: Vorrangig ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen. Dort, wo das nicht möglich ist, muss die Arbeit von zuhause aus erledigt werden.
Lohnkosten trägt die Sozialversicherung
Wenn auch Homeoffice nicht realisierbar ist, dann erst greift eine völlige Freistellung von der Arbeitsleistung. Ist die vollständigen Freistellung von der Arbeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe notwendig, dann werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden. Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiter im Bereich von kritischer Infrastruktur. Eine Kündigung wegen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung kann bei Gericht angefochten werden. Die Freistellung von Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31. Mai andauern, eine Verlängerung ist möglich. Die vorliegende Regelung dient sowohl dem bestmöglichen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, aber natürlich auch der Verhinderung zusätzlicher Kosten für die Betriebe.