Was man zu Grundumlagen wissen muss
In den nächsten Tagen werden Unternehmern die Grundumlagenvorschreibungen zugestellt: Hier die Antworten auf einige der wichtigsten Fragen.

1. Wer bekommt die Vorschreibungen mit der Post?
Unternehmen, die im Unternehmensserviceportal (USP) nicht registriert sind, erhalten die Vorschreibung im Laufe der KW 16 per Post.
2. Wer erhält die Vorschreibung als E-Zustellung?
Jene Unternehmen, die im USP bereits registriert sind, erhalten die Vorschreibung auf digitalem Wege per E-Zustellung.
3. Wo kann man sich für die E-Zustellung registrieren?
Betriebe, die noch nicht registriert sind, die Grundumlage aber zukünftig auf elektronischem Weg erhalten möchten, müssen sich beim USP registrieren/anmelden: Über diese Plattform werden dann zukünftig alle Vorschreibungen digital übermittelt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, via „mein WKO“ mit dem neuen eService über den Link „Dokumentenarchiv“ die Grundumlagenvorschreibung elektronisch abzurufen.
4. Warum schickt die WKO die Grundumlagenvorschreibung an das USP?
Alle Unternehmen sind seit 1. Jänner 2020 gesetzlich verpflichtet (Ausnahme: Umsatz unter 35.000 Euro p.a.), an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Die Wirtschaftskammern sind gesetzlich verpflichtet, die elektronische Zustellung seit 1. Dezember 2019 umzusetzen.
5. Wie kann ich mich von der E-Zustellung abmelden?
Die Abmeldung von der E-Zustellung kann nicht über die WKO Steiermark veranlasst werden. Da Sie ein elektronisches Postfach beim USP haben, werden Ihre Grundumlagen immer automatisch an dieses Postfach übermittelt. Eine zusätzliche postalische Zusendung ist nicht möglich.
6. Wir kennen uns beim USP nicht aus. Wer kann uns kompetent helfen?
USP-Support des Bundesministeriums: (+43) 0 50 233 733; WKO- Informationen zur E-Zustellung