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Transparenter Blick hinter die Kulissen

In den vergangenen Tagen wurden zahlreiche Vorwürfe gegen die Interessenvertretung der Wirtschaft und ihre Spitzenvertreter laut. Was steckt dahinter? Hier ein seriöser Blick und Antworten auf alle offenen Fragen.

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© Adobe Stock/chakisatelier

Wie viel Geld bekommen die Wählergruppen von der WKO Steiermark?

Sämtliche im Wirtschaftsparlament vertretenen und damit demokratisch legitimierten Wählergruppen – das sind in der Steiermark neben dem Wirtschaftsbund (WB) auch die Industriellenvereinigung (IV), der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV), die Grüne Wirtschaft und die Freiheitliche Wirtschaft (FW) – erhalten, wie in allen anderen Bundesländern auch, auf Basis ihrer bei Wirtschaftskammerwahlen erreichten Mandate eine Fraktionsförderung. Diese darf ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der WKO verwendet werden, was einerseits durch den Rechnungshof und andererseits durch das Kontrollamt der Wirtschaftskammer Österreich auch regelmäßig überprüft wird. Konkret wurden im Vorjahr 1.105.825 Euro an den WB ausbezahlt, 222.049 Euro an den SWV, 130.824 Euro an die FW, 223.579 an die Industriellenvereinigung und 141.130 Euro an die Grüne Wirtschaft. In Summe sind das 1.823.409 Euro und damit um rund 90.000 Euro weniger als im Jahr zuvor.

Hat es eine zusätzliche Wählergruppenfinanzierung wegen Corona gegeben, und wenn ja, aus welchem Grund? 

Ja, um eine solche außerordentliche Förderung haben die Wählergruppen mit Ausnahme der Industriellenvereinigung angesucht. Grund dafür waren die covidbedingten Herausforderungen, etwa in der Beratung und Servicierung von Unternehmen, aber auch was EDV-Dienste betrifft. Darum hat das zuständige Präsidium eine solche zusätzliche Förderung in der Höhe von rund 200.000 Euro beschlossen. Diese wurden ebenfalls auf Basis der erreichten Mandate aufgeteilt.

Wie hoch ist die Funktionsentschädigung für das Präsidium der WKO?

Die Basisfunktionsentschädigung für Landeskammer-Präsidenten ist mit 4.416,90 Euro brutto (12 x jährlich) bundeseinheitlich geregelt, Vizepräsidenten erhalten die Hälfte davon. Darüber hinaus ist bei mitgliederstarken Kammern wie der Steiermark eine 50-prozentige Mehraufwandszulage vorgesehen, da die Funktion hier mit einem wesentlich größeren Arbeitsaufwand verbunden ist. Die Gesamtentschädigung (6.625 Euro brutto inklusive aller Nebenkosten, und das 12 x pro Jahr) liegt damit trotzdem weit unter vergleichbaren Funktionsbezügen – ein Präsident der AK Steiermark verdient laut Eigenangaben 11.953 Euro brutto, hauptberufliche Bürgermeister kommen beispielsweise schon ab 5.001 Einwohnern auf ein monatliches Bruttogehalt von 7.031 Euro, sie liegen damit deutlich über der Funktionsentschädigung eines Kammerpräsidenten. Umgerechnet auf ein monatliches Angestellten-Nettogehalt – also unter Abzug aller Steuern, der Sozialversicherung sowie aller weiteren Nebenkosten und unter Berücksichtigung eines 13. und 14. Gehalts – entspricht die Entschädung einem Einkommen von rund 3.560 Euro, das tatsächlich, also netto überbleibt.  

Gibt es weitere Funktionsentschädigungen, die Präsident Herk bis dato bekam?

Als Landesobmann des Wirtschaftsbunds erhält Herk eine Funktionsentschädigung in der Höhe von 4.000 Euro brutto – ebenfalls 12 x pro Jahr, und das inklusive aller Nebenkosten. Beschlossen wurde diese 2019 im Rahmen einer WB-Vorstandssitzung, der entsprechende Tagesordnungspunkt war auf der Einladung ersichtlich und ist im Protokoll transparent nachlesbar. Mit dieser Entschädigung sind Spesen, aber vor allem auch der hohe zeitliche Aufwand, der mit dieser Funktion verbunden ist, abgedeckt. Denn als Obmann haftet Herk nicht nur für die Landesorganisation, sondern auch für sämtliche Bezirks- und Ortsgruppen. Herk hat diese Entschädigung nun freiwillig bis zum Vorliegen eines umfassenden Transparenzpakets ausgesetzt. Weiters erhält er für seine Funktion als Vizepräsident des Wirtschaftsbundes Österreich eine Entschädigung von 2.000 Euro brutto – ebenfalls zwölf Mal pro Jahr. Rechnet man alle Entschädigungen zusammen und legt sie auf ein Angestellten-Nettoeinkommen um, dann entspricht das einem monatlichen Gesamtbetrag von knapp 5.870 Euro. 


Wir blicken mit offenen Karten in die Zukunft

Kommentar von WKO-Präsident Josef Herk


Wann haben Sie zuletzt jemandem erzählt, wie viel Sie verdienen? In den USA wäre das ganz normal, nicht so bei uns. Trotzdem habe ich in den vergangenen Tagen sämtliche Funktionsentschädigungen und Einkünfte darüber hinaus offen gelegt. Denn auch wenn die Beschlüsse dazu rechtlich alle in Ordnung sind und in den zuständigen Gremien transparent kommuniziert wurden, hat sich – aufgrund anonymer Vorwürfe – Kritik entzündet. Kritik, dass derlei Beschlüsse noch breiter, über die Vorgaben hinaus kommuniziert werden müssten. Und ja, im Rückspiegel betrachtet hätten wir das tun sollen. Denn dieser Kommunikationsfehler wurde dazu genutzt, um unsere Interessenvertretung in Misskredit zu bringen.

Wenn ich „uns“ sage, dann meine ich hier zum einen die WKO Steiermark, der ich als Präsident vorstehen darf, und zum anderen den Wirtschaftsbund, dessen Landesobmann ich bin. Da die Kritik beide Bereiche betrifft, möchte ich mich an dieser Stelle auch in beiden Funktionen bei unseren vielen Funktionärinnen und Funktionären sowie Mitgliedern entschuldigen. Ein solch verzerrtes Bild entspricht absolut nicht den Realitäten! Darum wollen wir diesem für die Zukunft mit einer groß angelegten Transparenzoffensive begegnen – über die Maßnahmen im Detail werden wir Sie schon in den kommenden Wochen informieren.

Bis diese auf dem Tisch liegen, verzichte ich freiwillig auf eine Funktionsentschädigung seitens des Wirtschaftsbunds Steiermark. Aber warum gibt es eine solche überhaupt? Nun, die Antwort darauf ist der hohe zeitliche Aufwand, der damit mittlerweile verbunden ist. Funktionen wie diese fordern tagtäglich vollen Einsatz, den ich gerne bereit bin, zu geben. Aber dieser Einsatz zwingt mich auch dazu, in meinem Unternehmen Verantwortungen und Arbeitsabläufe neu zu regeln, die eine solche Entschädigung schlussendlich begründen. 

Für die WKO gibt es dafür eine bundeseinheitliche Regelung. 4.416,90 Euro brutto gibt es inklusive aller Nebenkosten – und das zwölf Mal pro Jahr. Für mitgliederstarke Kammern wie die Steiermark sieht der Gesetzgeber darüber hinaus eine 50-prozentige Mehraufwandszulage vor. Macht unterm Strich also 6.625 Euro brutto – und das mit allen Nebenkosten, zwölf Mal pro Jahr. Umgelegt auf ein Angestellten-Nettogehalt, also unter Abzug aller Steuern, der Sozialversicherung und aller weiteren Nebenkosten sowie unter Berücksichtigung eines 13. und 14. Gehalts entspricht das einer tatsächlichen Summe von 3.560 Euro. 

Selbiges gilt für die derzeit freiwillig ruhend gestellte Entschädigung seitens des steirischen Wirtschaftsbunds. Damit sind nicht nur Aufwand und Spesen abgedeckt, ich hafte als Obmann auch persönlich für die Landesorganisation sowie alle Bezirks- und Ortsgruppen. 

 Mir ist bewusst, dass das in Summe trotzdem viel Geld ist. Aber es ist auch sehr viel Leistung und Verantwortung damit verbunden, die ich künftig noch transparenter gestalten werde!


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