Stellungnahme – Novelle Stmk. Bezirkshauptmannschaftengesetz

25. März 2021

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung 
Abteilung 3 Verfassung und Inneres 
Burgring 4 
8010 Graz 

Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz

Datum

Graz, am 25. März 2021

Inhalt

Stellungnahme – Novelle Stmk. Bezirkshauptmannschaftengesetz 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung eines Entwurfs, mit dem das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz geändert werden soll und nimmt wie folgt Stellung: 

Die mit der gegenständlichen Novelle geplante Möglichkeit eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirkshauptmannschaften durch Verordnung festlegen zu können, wird seitens der WKO Steiermark unterstützt. Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer, die bereits derartige Kompetenzzentren mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Bezirkshauptmannschaften errichtet haben, lassen sich Effizienzsteigerungen ableiten. Die Konzentration von selten oder unregelmäßig anfallenden Aufgaben in einzelnen ausgewählten Bezirkshauptmannschaften trägt aus unserer Sicht zu einer Verbesserung der Qualität sowie Beschleunigung der Verfahren bei. Die Schaffung von Kompetenzzentren erzeugt Synergien, die sich besonders aus der Bündelung von Expertenwissen ergeben. Hinzu kommt, dass andere Bezirkshauptmannschaften durch diese Maßnahmen personell entlastet werden können. 

Sobald konkrete Kompetenzzentren mittels Verordnungen gemäß § 6a Stmk. Bezirkshauptmannschaftengesetz geplant sind, die insbesondere Auswirkungen auf die steirische Wirtschaft haben, ersuchen wir um frühzeitige Einbindung und Information. 

Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor



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