Stellungnahme – Novelle Stmk. Bezirkshauptmannschaftengesetz
25. März 2021
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Burgring 4
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 25. März 2021
Inhalt
Stellungnahme – Novelle Stmk. Bezirkshauptmannschaftengesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung eines Entwurfs, mit dem das Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftengesetz geändert werden soll und nimmt wie folgt Stellung:
Die mit der gegenständlichen Novelle geplante Möglichkeit eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirkshauptmannschaften durch Verordnung festlegen zu können, wird seitens der WKO Steiermark unterstützt. Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer, die bereits derartige Kompetenzzentren mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Bezirkshauptmannschaften errichtet haben, lassen sich Effizienzsteigerungen ableiten. Die Konzentration von selten oder unregelmäßig anfallenden Aufgaben in einzelnen ausgewählten Bezirkshauptmannschaften trägt aus unserer Sicht zu einer Verbesserung der Qualität sowie Beschleunigung der Verfahren bei. Die Schaffung von Kompetenzzentren erzeugt Synergien, die sich besonders aus der Bündelung von Expertenwissen ergeben. Hinzu kommt, dass andere Bezirkshauptmannschaften durch diese Maßnahmen personell entlastet werden können.
Sobald konkrete Kompetenzzentren mittels Verordnungen gemäß § 6a Stmk. Bezirkshauptmannschaftengesetz geplant sind, die insbesondere Auswirkungen auf die steirische Wirtschaft haben, ersuchen wir um frühzeitige Einbindung und Information.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)