Wie eine Novelle die Straßen neu aufteilt
Am 1. Oktober tritt die Änderung der Straßenverkehrsordnung aus 1960 in Kraft. Die Folgen für die Transportwirtschaft haben wir hinterfragt.

Fahrrad- und Fußverkehr – so will es der Gesetzgeber – werden künftig deutlich gestärkt. Wie und ob das die Transportwirtschaft „einbremst“, das haben wir Alexander Klacska, Bundesspartenobmann Transport und Verkehr, gefragt. Kritisch sieht dieser die neue Regelung, die es Radfahrern ermöglichen soll, unter bestimmten Bedingungen nebeneinander zu fahren. Er hofft auch, „dass die Ausweitung des Reißverschlussprinzips am Ende von Radfahrstreifen Fahrradfahrer nicht zu leichtsinnigen, gefährlichen Manövern veranlasst“. Dass Lkw über 3,5 Tonnen künftig auch ohne Abbiegeassistent nach rechts abbiegen dürfen, wenn ein erwachsener Beifahrer mitfährt, wertet Klacska ebenfalls kritisch: „Leider wird diese Konstellation der Zwei-Fahrer-Besetzung in der Praxis kaum vorkommen, da in der gesamten Transportbranche ein enormer Fahrermangel herrscht.“
"Auch der anachronistische Nacht-60er für Lkw muss auf Autobahnen und Schnellstraßen aus Sicherheits-, Effizienz- und Umweltschutzgründen endlich generell abgeschafft werden."
Ob sich die WKÖ im Vorfeld ausreichend in die Verhandlungen zur StVO-Novelle eingebunden gefühlt hat, bejaht Klacska grundsätzlich: „Ursprünglich war im Entwurf vorgesehen, das flächendeckende Gegen-die-Einbahn-Fahren für Radfahrer zu ermöglichen. Hier hatten wir enorme Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit, sodass diese Bestimmung letztendlich gestrichen wurde. Wir haben auch die neue Regelung vorgeschlagen, die das Verhalten bei einfahrenden oder in der Haltestelle stehenden Öffis klarstellt. Auch konnten wir erreichen, dass das Parkpickerl nun für Kfz-Mietverträge gilt, bisher war das nur beim Leasing möglich ist.“
Was er sich von der nächsten StVO-Novelle erwartet? „Es gibt einige dringliche Maßnahmen, die die Effizienz des Straßenverkehrs spürbar fördern könnten. So ließen sich durch die bundesweite Koordinierung von Lkw-Fahrverboten Umwegverkehre vermeiden und damit österreichweit rund 500.000 t CO2 und 285 Millionen Euro pro Jahr einsparen.“ Um effiziente Logistikabläufe zu ermöglichen, soll es laut Klacska erlaubt werden, einen Anhänger vorübergehend auch ohne Zugfahrzeug abzustellen, zumindest auf Parkplätzen im hochrangigen Netz. „Auch der anachronistische Nacht-60er für Lkw muss auf Autobahnen und Schnellstraßen aus Sicherheits-, Effizienz- und Umweltschutzgründen endlich generell abgeschafft werden“, so Klacska, der noch einen langen Forderungskatalog hat und bereit ist, jederzeit in die Verhandlungen einzusteigen.