Mit dem Rad zu Fördergeld
Nur noch bis 30. Juni wird der Kauf von E-Fahrrädern gefördert. Bis Jahresende gibt es Bares für E-Bike-Sammelbestellungen.

Die Förderhöhe beträgt pro E-Fahrrad/E-Transportrad 200 Euro (auch für Privatpersonen), wenn der Sportartikelhändler auch einen E-Mobilitätsbonus in dieser Höhe gewährt und einen vorgeschriebenen Informationstext auf der Rechnung den Käufern aushändigt.
Gefördert wird auch der Ankauf von mehreren E-Bikes/E-Transporträdern von Betrieben, Vereinen, Gebietskörperschaften etc., aber nicht von Privatpersonen. Die Mindestabnahmemenge wurde mit zehn Stück festgelegt. Auch hier ist Voraussetzung für den Erhalt der Förderung in der Höhe von 100 Euro pro E-Bike, dass der Händler auch einen E-Mobilitätsbonus in gleicher Höhe gewährt und dieser als solcher auf der Rechnung angeführt wird. Der Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes ist zulässig, weiters entsteht bei der Nutzung durch die Mitarbeiter kein Sachbezug. Der zum Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden.