Härtefallfonds bis 2021 verlängert
Der Härtefallfonds steht drei weitere Monate offen. Bis Ende April 2021 kann jetzt finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Die Corona-Pandemie stellt viele Betriebe auch weiterhin vor enorme Herausforderungen. Daher wurden bereits ab Mitte März verschiedene Sicherheitsnetze gespannt und Hilfstools für die Wirtschaft ins Leben gerufen. Der Härtefallfonds ist vor allem eine wichtige und unverzichtbare Stütze bei der Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Die WKO hat nun erreicht, dass die Hilfe durch den Härtefallfonds für doppelt so viele Monate wie geplant gewährleistet werden kann. War bisher nur eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich – im Zeitraum von Mitte März bis Dezember, so kann jetzt bis Ende April 2021 finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (darunter fallen auch selbständige Pfleger), Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, neue Selbständige und freie Dienstnehmer. Die Förderung besteht in einer Abgeltung des Nettoeinkommensentgangs sowie eines Comback-Bonus. Die maximale Höhe beträgt pro Betrachtungszeitraum 2.000 Euro, mindestens jedoch 500 Euro, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Bei Nebeneinkünften über 2.000 Euro wird der Nettoeinkommensentgang nicht ersetzt. Alle Zuschüsse aus dem Fonds sind steuerfrei. Bis dato wurden in der Steiermark über 70.000 Einreichungen bearbeitet und 62 Millionen Euro ausgeschüttet.