Fördergeld für Familienfreundlichkeit
Klein- und Kleinstbetrieben steht jetzt ein Fördertopf offen, um ein familienfreundliches (Tele-)Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die Vereinbarkeit von Job und Familie ist unverzichtbar, um Mitarbeiter im Betrieb zu halten und als attraktiver Arbeitgeber gefragt zu sein. Jetzt wurde ein Fördertopf geöffnet, der Kleinst- und Kleinbetriebe finanzielle Unterstützung bei der Schaffung von Telearbeitsplätzen sowie von Sozial- und Sanitäreinrichtungen bietet.
- Telearbeit: Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software sowie die Kosten der Inbetriebnahme und EDV-technische Wartungskosten für das erste Jahr: Doris Url vom Zentralen Förderungsservice: „Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionen bis zu einem Betrag von maximal 25.000 Euro. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.“
- Sozial- und Sanitäreinrichtungen. Finanziell unterstützt werden bauliche Maßnahmen für Pausen- und Aufenthaltsräume, Begegnungs- und Entspannungszonen sowie Teeküchen, im Sanitärbereich Investitionen in Duschanlagen, Umkleideräume, Toiletten und Waschräume. Url macht darauf aufmerksam, „dass es dafür Fördergeld nur dann gibt, wenn sowohl weibliche als auch männliche Beschäftigte angestellt sind bzw. werden“. Betriebe, dürfen sich über eine Förderquote von 50 Prozent (max. 50.000 Euro) bzw. mindestens 3.000 Euro anrechenbare Kosten freuen.
Förderansuchen müssen unbedingt vor Projektbeginn eingebracht werden (siehe Kasten unten).
Anträge: www.sfg.at/cms/5003/FAMILIENFreundlich/
Weitere Informationen: Zentrales Förderungsservice und bei den BW-Referenten in den Regionalstellen.
Tel: 0316/601-601