Fixkostenzuschuss wird verlängert
In der Phase 2 kann ab 16. September ein Fixkostenzuschuss schon ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Aus neun monatlichen Betrachtungszeiträumen zwischen 16. Juni und 15. März 2021 können sechs ausgewählt werden, die zeitlich zusammenhängen. Bei jenen, die den Fixkostenzuschuss Phase 1 beantragt haben, müssen die Betrachtungszeiträume der Phase 2 unmittelbar an die Zeiträume der Phase 1 anschließen.
Eine Antragstellung ist bereits ab einem coronabedingten Umsatzrückgang von 30 Prozent (bisher 40 Prozent) möglich. Zusätzlich zu den bisherigen Fixkosten können Absetzung für Abnutzung (AfA, Abschreibungen) und frustrierte Aufwendungen sowie fiktive Abschreibungen für bewegliche WG abgesetzt werden; auch rückwirkend für die beantragten Phase-1-Betrachtungszeiträume möglich, unter der Bedingung, dass Phase zwei beantragt wird. Unternehmen bis 100.000 Euro Jahresumsatz können pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Bei 85 Prozent Umsatzausfall werden 85 Prozent der fixen Kosten ersetzt. Anträge sind auch ohne Steuerberater, allerdings nur bis 12.000 Euro möglich. Anträge sind ausschließlich über FinanzOnline abzuwickeln.