Freie Fahrt für den EU-Mobilitätspakt
Mit dem Mobilitätspakt I soll der EU-Güterverkehr ab 31. Juli fairer, effektiver und sicherer werden. Die wichtigsten acht Neuerungen auf einen Blick.

- Künftig gilt EU-weit für Fahrer ein absolutes Verbot, die reguläre Wochenruhezeit in der Fahrzeugkabine zu verbringen. Die Regelung soll endlich für Rechtsklarheit sorgen.
Wöchentliche Ruhezeiten: Fahrer im internationalen Verkehr dürfen künftig zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einlegen. Die Verkürzung muss anschließend entsprechend ausgeglichen werden. - Die Unternehmen werden verpflichtet, Touren im grenzüberschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.
- Bis spätestens 2025 müs- sen alle schweren Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Busse) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der sogenannten zweiten Version aus- bzw. umgerüstet werden. Ziel ist eine effizientere Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
- Auch die Kabotagevorschriften werden reformiert. Beibehalten wird die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden dürfen. Neu ist, dass anschließend eine sogenannte Cooling-off-Zeit von vier Tagen eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf dieser dürfen erneut Beförderungen im selben Mitgliedstaat durchgeführt werden. Diese Regelungen sollen in Zukunft auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t gelten.
- Neu ist außerdem die regelmäßige Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungs- mitgliedstaat alle acht Wochen. Damit sollen „Briefkastenfirmen“ verhindert werden.
- Rechtsklarheit herrscht nun auch bei der Anwendung der speziellen Entsenderegelungen für Berufskraftfahrer. Hier wurden im Rahmen des Mobilitätspakets Teil I spezielle Regelungen geschaffen – unter anderem zum Mindestlohn und zum Urlaubsanspruch.
- Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t werden in Zukunft in die Regelungen zum Marktzugang (finanzielle Leistungsfähigkeit vorausgesetzt) sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten und zum Tachographen einbezogen.
Peter Fahrner, FG-Obmann für das Güterbeförderungsgewerbe, zeigt sich zufrieden, dass nach langem Ringen endlich Einigkeit erzielt werden konnte: „Der grenzüberschreitende Straßengütertransport hat zu einer großen Grauzone geführt, die endlich entschärft wird. Sobald die Änderungen in Kraft treten, werden die Unternehmen informiert.“