Ein Steuerspartipp zum Jahresschluss
Übersteigt 2017 der Gewinn 30.000 Euro, dann ist eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere ratsam.

Wird für das Jahr 2017 ein Gewinn über 30.000 Euro erwartet, dann besteht die Möglichkeit, die Einkommensteuer-Belastung durch den sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) zu vermindern. Dieser Freibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu.
Petra Kühberger, Expertin im WKO-Rechtsservice, mit den Details: „Der GFB setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten GFB zusammen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 13 Prozent steht jedem Steuerpflichtigen bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro zu. Daraus ergibt sich eine maximale Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in der Höhe von 3.900 Euro. Der Grundfreibetrag wird automatisch zuerkannt. Eine Investition ist nicht erforderlich.“ Wird ein Gewinn über 30.000 Euro erwirtschaftet, dann kann ein investitionsbegünstigter GFB geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch laut Kühberger, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden.
Was sind begünstigte Wirtschaftsgüter?
Unter die begünstigten Anlagegüter fallen neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter sowie Gebäude- und Mieterinvestitionen und Wohnbauanleihen. Wirtschaftsgüter, für die der GFB geltend gemacht wird, müssen im Anlageverzeichnis ausgewiesen werden und eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben.
Ausnahmen vom Gewinnfreibetrag
Kühberger: „Nicht vom Gewinnfreibetrag erfasst sind Pkw, Kombis (außer zur gewerblichen Personenbeförderung), Luftfahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter oder gebrauchte Anlagegüter. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 bzw. bis 31. Dezember 2016 enden, zählen nur Wohnbauanleihen zu den begünstigten Wertpapieren.“ Die Expertin: „Die Streichung der bisher begünstigten Wertpapiere entfällt wieder für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen. Ab 2017 können daher die bisher begünstigten Wertpapiere wieder zur Deckung des Gewinnfreibetrages verwendet werden.“ Tendenziell könnten Wertpapiere zum Jahresende knapp werden, über die unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten sollten sich Interessierte mit den Experten in ihrer Hausbank in Verbindung setzen.