Tourismusabgabe in der Covid-Krise
Alle Gewerbetreibenden und beruflich Selbständigen müssen auch in der Krise die Tourismusabgabe bezahlen. Es geht um knapp 20 Millionen Euro.

In Graz ist sie den Unternehmen bereits ins Haus geflattert: die Vorschreibung zur Leistung der Tourismusabgabe 2020, die ab 15. Juli auch von den restlichen, insgesamt 220 steirischen Gemeinden vorgeschrieben wird.
Wichtiger Fristenlauf
Rund 70.000 Gewerbetreibende und auch alle beruflich Selbständigen müssen eine Erklärung abgeben und bis spätestens 30. September die geforderten Beträge, die vom Umsatz bemessen werden, auch überweisen. Das Geld fließt in die Tourismusverbände, die das Geschäft mit den Urlaubsgästen abwickeln. Hotels und Pensionen, die von Gästen direkt profitieren, zahlen eine höhere Tourismusabgabe. In Branchen, wo weniger Bezug zum Tourismus besteht, kann die Abgabe beispielsweise auch nur ein Tausendstel des Jahresumsatzes betragen.
Aufschub oder Raten
Seit einem Jahr leitet Stefan Kaltenbeck den Bereich Tourismusgesetz in der Steiermärkischen Landesregierung und ist damit auch für die Einhebung der Abgabe zuständig. Er sieht sich heuer mit doch einigen finanziellen Problemen der Unternehmer aufgrund der Krise konfrontiert und gibt gleich einmal Entwarnung: „Erstmals können alle, die unter der Wirtschaftskrise leiden, Anträge auf Aufschub oder Ratenzahlungen stellen. Das Land Steiermark wird wegen der besonderen Situation auch keine Stundungszinsen verrechnen.“ Kaltenbeck verspricht, sich jeden Antrag auf Stundung oder Aufschub genau anzuschauen und jeden Fall für sich zu entscheiden. Wichtig sei nur, so Kaltenbeck, dass die Beitragserklärung in jedem Fall abgegeben wird, sonst könnte es zu Problemen kommen und die Beträge könnten in voller Höhe termingerecht eingefordert werden.
Ausnahmen
Ausnahmen gibt es, wenn Betriebe heuer überhaupt nicht mehr aufsperren. Kaltenbeck: „Dann ist nur noch ein aliquoter Anteil der Abgabe zu bezahlen.“