130 Millionen Euro liegen im Reparatur-Fördertopf
Unter dem Motto „Repariert statt ausrangiert“ fördert das Umweltministerium bis 2026 die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten.

Der Fördertopf ist prall gefüllt. Alleine bis Ende 2023 werden in der ersten Tranche Mittel in der Höhe von 60 Millionen Euro an Reparaturwillige ausgeschüttet. Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt 50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.
Dazu ist es notwendig, sich über die Förderungswebsite einen Bon herunterzuladen (www.reparaturbonus.at) und diesen innerhalb von drei Wochen digital oder ausgedruckt im Reparaturbetrieb einzulösen. Bezahlt wird dann nur noch die Differenz zur Förderung. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons heruntergeladen und eingelöst werden. Die Palette der geförderten Produkte umfasst fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, die von Privatpersonen im Haushalt und Garten genutzt werden. Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit. Die Liste aller Elektro- und Elektronikgeräte ist übersichtlich aufgelistet.
Die Reparaturbetriebe
Um als Reparaturbetrieb an dieser Aktion teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung auf der Förderungswebsite erforderlich. Voraussetzung, um als autorisierter Betrieb gelistet zu werden, ist eine Niederlassung in Österreich sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik. Nach erfolgter Registrierung erscheinen der Firmenname und die Kontaktdaten auf der Förderungswebsite und sind somit auch für alle Kunden sichtbar. Diese Elektro- und Elektronikgeräte sind von der Förderungsaktion ausgenommen.