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Wirbel um Datenschutz-Leck auf hunderten Firmen-Websites

Anwalt fordert von Firmen 190 Euro für angebliche Datenschutz-Verstöße nach der Verwendung von Goog­le­-Schriften. WKO schließt Musterprozess nicht aus.

Laptop mit Google-Fonts am Bildschirm
© Adobe Stock/monticellllo Stein des Anstoßes ist die Verwendung von Google-Schriften auf Firmen-Websites.

Hunderte Unternehmen haben in den letzten Tagen unliebsame Post bekommen: In Anwaltsbriefen werden vorrangig kleinere Betriebe aufgefordert, 190 Euro zu bezahlen, weil ihre Websites angeblich gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. „Bei uns laufen die Telefone heiß“, berichtet Tamara Charkow, Juristin im WKO-Rechtsservice. „In einer knappen Woche hatten wir über 500 Anfragen von steirischen Unternehmern, die Hilfe suchen.“ Mittlerweile ist die Zahl sogar auf über 1.000 Anfragen geklettert.

Konkret geht es um die Verwendung von sogenannten Google-Fonts auf Webseiten. Diese Schriften bietet Google kostenfrei an. Webseiten-Betreiber können die Schriftpakete entweder direkt auf ihrem Server speichern oder auf Google-Server zugreifen. Bei letzterem wird dafür die IP-Adresse an Google in den USA übermittelt. Und genau hier ortet der Anwalt aus Niederösterreich einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Unterstützung für betroffene Unternehmen

Es ist nicht das erste Mal, dass die Anwaltsbriefe den Unternehmern ins Haus flattern. Bereits im Juli gab es eine erste „Welle“,  bei der der Advokat im Namen seiner Mandantin 100 Euro an Schadenersatz und für sich 90 Euro Kostenersatz forderte. 

Was nun zu tun ist?„Zuallererst ist technisch zu prüfen, ob die im Schreiben angeführten Vorwürfe richtig sind“, sagt Ursula Illibauer, Referentin in der Bundessparte Information und Consulting.

Konkret geht es um folgende Fragen:

  • Werden Google-Fonts in dieser Form eingesetzt?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?
  • Wurde die im Schreiben ausgewiesene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet?
  • Wenn die Firmen bei der technischen Überprüfung Hilfe brauchen, stehen dafür spezialisierte Berater über das UBIT-Firmen A-Z zur Verfügung.

„Wenn keine Daten erfasst wurden, reicht eine Negativ-Mitteilung“, so die Expertin. Andernfalls rät sie, Kontakt mit der WKO Steiermark aufzunehmen. Neben persönlicher Beratung gibt es dazu laufend Infos über die verschiedenen Kanäle, auch Musterschreiben in mehreren Varianten wurden mittlerweile aufgesetzt. 

Ob es Sinn habe, der Zahlungsaufforderung nachzukommen oder nicht, sei aber immer eine individuelle Entscheidung, betont die Expertin: „In Österreich gibt es dazu weder eine Entscheidung der Datenschutzbehörde noch einschlägige Gerichtsurteile. Auch wenn ein deutsches Gericht einen Schadenersatzanspruch zuerkannt hat, sind die Fälle hierzulande ganz anders gelagert“, so Illibauer.

Die Wirtschaftskammer schließt mittlerweile einen Musterprozess nicht mehr aus. Derzeit werden alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, um die Mitglieder bestmöglich zu schützen.


Tipp!
Detaillierte Infos zum Thema: wko.at/googlefonts





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