Wie Gastlichkeit jetzt wieder sicher genossen werden kann
Mit 17. Dezember sind Gäste in Restaurants und Hotels wieder willkommen. Die wichtigsten Zutrittsregeln im Überblick.

- 2G-Nachweis
Die GreenCheck-Prüfanwendung: www.greencheck.gav.at - Öffnungszeiten
5 Uhr bis 23.00 Uhr (Ausnahme Take-away) - Sitzplatz
Jedem Gast muss in Restaurants ein Sitzplatz zugewiesen werden. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur im Sitzen erlaubt. Keine Konsumation in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle – kein Thekenbetrieb. Ausnahme: Im Freien darf auch an Imbiss- und Gastronomieständen im Stehen konsumiert werden – auch in unmittelbarer Nähe der Ausgabestellen. Selbstbedienung ist darüber zulässig, sofern geeignete Hygienemaßnahmen gesetzt werden. - Maskenpflicht
Erwachsene müssen in allen zugänglichen, geschlossenen Bereichen, außer am Sitzplatz, eine FFP2-Maske tragen. Kinder bis 6 Jahre keine Maske, von 6 bis 12 Jahren ist ein eng anliegender Mundschutz verpflichtend, ab 12. Geburtstag: FFP2-Maske. - Kontaktdaten
Gastgeber müssen die Kontakte der Kunden erfassen. In Hotels geschieht das automatisch im Zuge der Registrierung. In Restaurants manuell oder mit QR-Code bei Tisch. Muster: https://bit.ly/3Gzqr8u; https://bit.ly/3DOZ1JP - Sicherheitskonzepte
Betreiber haben verpflichtend einen Covid-19-Beauftragten zu ernennen und ein Präsventionskonzept zu erstellen. Musterpräventionskonzepte: https://bit.ly/323W1fm - Veranstaltungen
Treffen von mehr als 25 Personen indoor bzw. von mehr als 300 Personen outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze sind nicht erlaubt. Zusammenkünfte mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind mit bis zu 2.000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen (Maskenpflicht) und mit bis zu 4.000 Teilnehmern im Freien erlaubt. - Geschlossen
Après-Ski, Stehgastronomie und Barbetriebe - Take away / Lieferservice
Die Abholung und Zustellung von Speisen ist erlaubt. - 3G am Arbeitsort
Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Hotellerie und Gastronomie nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) verfügen. Zusätzlich besteht FFP2-Maskenpflicht.