Was das Taxifahren ab 15. Februar kostet
Die Teuerungen machen neue Taxitarife notwendig. Angepasst werden Grund- und Kilometertarife. Ein Blick auf die Details.

Energiekrise, Lieferketten-Probleme, allgemeine Teuerungen – all das trifft gerade auch die Taxibranche. Schon im Sommer beantragte die Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen dementsprechend eine dringend nötig gewordene Erhöhung der Tarife – nun ist die neue Verordnung des Landes Steiermark da und wird mit 15. Februar in Kraft treten. Heißt: Sowohl in Graz und Graz-Umgebung (Grundtarif steigt auf 4,90 Euro) als auch in der übrigen Steiermark (Grundtarif steigt auf 5 Euro) werden die Grund- und Kilometertarife erhöht, das Warteentgelt und die Zuschläge bleiben unverändert.
„Aufgrund der Kostensteigerung im Energiebereich und der hohen Inflation war eine Anpassung notwendig“, begrüßt Fachgruppengeschäftsführer Peter Lackner die neuen Tarife. „Wichtig für uns war vor allem: Es soll für die Kunden verträglich sein und sich für die Taxifahrer trotzdem rechnen“, ergänzt Taxi-Fachgruppenobfrau Sylvia Loibner.
Mindestentgelte: Nicht alles berücksichtigt
Nicht ganz gefolgt ist das Land Steiermark dem Antrag der Fachgruppe allerdings bei den Mindestentgelten. Bei Fahrten, die über einen Kommunikationsdienst bestellt werden, wurden die Mindestgrundentgelte den neuen Grundtarifen entsprechend erhöht, die Mindeststreckenentgelte pro angefangenem Kilometer der Fahrtstrecke bleiben aber bestehen. Heißt für Graz und Umgebung: Das Mindestentgelt errechnet sich aus der Summe eines Grundentgelts von 4,90 Euro und 1,80 Euro pro angefangenem Kilometer. Liegen Beginn oder Ende der Fahrt außerhalb des Tarifgebietes (Graz und GU), gelten die Bestimmungen der restlichen Steiermark. Dann errechnet es sich aus dem Grundentgelt von 5,00 Euro und 2,20 Euro pro angefangenem Kilometer.