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Vorsorgen für den Fall der Fälle

Sturm, Hagel, Regengüsse, Erdrutsche: Mit steigender Unwetterhäufigkeit stellt sich immer öfter die Frage, wie Unwetterschäden gedeckt sind.

Umgestürzter Baum liegt auf Auto.
© Adobe Stock/akf Sturmböen haben diesen Sommer Schäden in Millionenhöhe verursacht.

Von Temperaturrekorden bis zu heftigem Hagel, Starkregen und Sturmböen: Der heurige Sommer war geprägt von Wetterextremen – und diese werden uns, wie Experten prognostizieren, wohl auch in der Zukunft auf Trab halten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es daher auch ganz wichtig, im Vorfeld einen Blick darauf zu werfen, welche Leistungen im Falle von Unwetterschäden versicherungsrechtlich gedeckt sind. Experten auf diesem Gebiet sind die steirischen Versicherungsmakler. Sie kennen nicht nur Nischen- und Spezialprodukte, sondern bieten auch maßgeschneiderte Produkte für individuelle Bedürfnisse.  

Vorab informieren statt böser Überraschungen

Christian Hofer ist einer davon. Der Weizer Versicherungsfachmann klärt auf: „Im Rahmen der ‚normalen‘ Sturmversicherung sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck sowie Erdrutsch in voller Höhe des Schadens gedeckt, also die maximale Versicherungssumme laut Polizze.“ Anders gelagert sei die Situation beim „Erweiterten Elementargefahrenschutz“ bzw. bei „Außergewöhnlichen Natureignissen“ oder einer sogenannten KAT-Deckung (Katastrophendeckung). Darunter fallen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung sowie Lawinen und Lawinenluftdruck. Hier gibt es Unterschiede bei den einzelnen Versicherern, weiß Hofer: „Die meisten Gesellschaften decken diesen Bereich tariflich nur mit sehr geringen Summen zwischen 4.000 und 10.000 Euro ab.“

In den letzten Wochen wurde aber auch viel Gartenmobiliar verwüstet. Hier gilt: Generell sind bei der Haushaltsversicherung auch Gegenstände mitversichert, die für einen dauernden Aufenthalt im Freien geeignet sind – also Gartenmöbel, Sonnenschirme, Trampoline sowie Schaukeln und Rutschen. Sollten durch ein Sturm­ereignis Gebäudebestandteile wie Fassaden, Jalousien oder Haustüren beschädigt werden, fallen diese Schäden in die Gebäudesturmversicherung.

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