Verwirrung um die Maskenpflicht
Die Covid-Schutzmaßnahmen in Fahrschulen sind sehr komplex. Wir haben die Regeln verständlich zusammengefasst.

Auch wenn in den steirischen Fahrschulen teilweise die Maskenpflicht fällt, so gibt es keine generellen Regeln. Karl-Heinz Stummer, Vorsitzender der steirischen Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, bringt die Vorschriften auf den Punkt, die für doch einige Verwirrung in den letzten Wochen gesorgt haben: „Grundsätzlich gilt, dass es für Fahrschüler in den Lehrsälen und auch dann, wenn sie im Auto unterwegs sind, keine Maskenpflicht gibt.“
Maskenpflicht für Prüflinge
Ganz anders verhält es sich bei den Prüfungen. Da gilt für Prüflinge absolute Maskenpflicht, die Nachwuchstalente der Straße können sich auch durch 3-G nicht von der Maskenpflicht befreien. Fahrlehrer und Prüfer in den Fahrschulen können sich hingegen bei Prüfungen von der Maske befreien, wenn sie getestet, genesen oder geimpft sind. So weit die gesetzlichen Covid-Auflagen, wobei es allen Fahrschulen freigestellt ist, weitere Maßnahmen zu setzen. So hat sich Stummer für seine Fahrschulen Powerdrive selbst ein Sicherheitskonzept verordnet. Unter anderem bietet er Kursteilnehmern gratis Selbsttests an. Auf die geschäftliche Entwicklung angesprochen, zeichnet Stummer ein positives Bild: „Der Coronasommer 2020 war wirtschaftlich ein Wahnsinn, statt auf Urlaub zu fahren, haben die Jugendlichen die Fahrschulen gestürmt. Das hat sich heuer entspannt, man spürt die Reiselust der Jugend, das Geschäft ist gut und wieder normal.“ Für Herbst erwartet Stummer steigende Nachfrage nach dem begehrten Schein: „Wir sind mit der Entwicklung zufrieden. Corona kann uns keinen Strich durch die Rechnung machen.“