Türen auf für Saisonkräfte
Um den Mangel an Arbeitskräften abzufedern, wurde die Stammsaisonier-Regelung aktualisiert. Alle Details dazu.

Zahlreiche Betriebe beschäftigen seit Jahren dieselben verlässlichen Saisoniers, die häufig bereits zur Stammmannschaft zählen. Die Zahl der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ist jedoch beschränkt. Das hat bei Unternehmen und Mitarbeitern zu großer Unsicherheit bei der Planung der jeweiligen Saisonen geführt, weil das AMS die Bewilligungen erst nach einer Arbeitsmarktprüfung in jedem Einzelfall (Ersatzkraftverfahren) erteilen darf. Im Vollzug war es für das Arbeitsmarktservice zunehmend schwieriger, die begrenzten Plätze für die Stammkräfte zu reservieren. Seit 30. Dezember 2021 ist die neue Regelung in Kraft. Saisonarbeitskräfte können nun Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren: In den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021); in zumindest drei Kalenderjahren; im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft und jeweils mindestens drei Monate; im Rahmen von Kontingenten.
Stammsaisoniers
Stammsaisoniers müssen sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung. Rund 1.000 Personen kommen im Tourismus als Stammsaisoniers in Frage, im „klassischen Kontingent“ handelt es sich um rund 1.500 Saisoniers. Damit kann die Gesamtzahl der Saisonarbeitskräfte um rund 65 Prozent gesteigert werden. Die neue Regelung ist nicht zuwanderungswirksam, weil auch mit der Stammsaisonierregelung Neu immer nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verbunden ist.