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Strikte Termine beim Energiekostenzuschuss

Unternehmer, die ihren Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss geltend machen möchten, dürfen nachstehende Termine nicht versäumen. 

Blick auf Energieverbrauchszähler
© Adobe Stock/Markus Bormann Banger Blick auf den Zähler: Die Energiekosten sind in den letzten Monaten enorm gestiegen.

Der Staat greift allen Unternehmern finanziell unter die Arme, um die stark steigenden Energiekosten abzufedern: mit dem sogenannten Energiekostenzuschuss. Dabei ist ein terminlicher Fristenlauf strikt einzuhalten.  So ist der Energiekostenzuschuss 1 für das letzte Quartal 2022 (Oktober, November und Dezember) ab sofort (seit 29. März) bis 14. April erst einmal „nur“ voranzumelden. Dieser Meldung muss vom 17. April bis zum 16. Juni der Antrag auf einen Zuschuss folgen, der genaues Zahlenmaterial  beinhalten soll, das die Kostensteigerung im Unternehmen dokumentiert und auch belegt. Was ist neu aufgrund der Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal 2022? Der Energiekostenzuschuss 1 umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Mit der Novellierung wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das vierte Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas. Die Liste der besonders betroffenen Sektoren wurde durch die EU-Kommission erweitert. 

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