Steuerstundungen als Hilfsanker
Neben Umsatzsteuerersatz und Fixkostenzuschuss II hilft die Regierung mit der Verlängerung von Abgabenstundungen. Dazu die Details.

Schwerpunktmäßig geht es weitgehend um die Verlängerungen von bereits gesetzten Covid -Maßnahmen:
- Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von fünf Prozent in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie (Speisen und Getränke) sowie Kultur (für bestimmte Umsätze) bis 31. Dezember 2021. Diese Maßnahmen entlasten betroffene Betriebe um rund 1,5 Mrd. Euro.
- Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31. März 2021. In diesem Zeitraum werden auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt. Auch die Vorschreibung von Anspruchszinsen betreffend Nachforderungen für die Veranlagung 2019 soll entfallen.
- Verlängerung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne bis Ende März 2021: Das Pendlerpauschale soll bis Ende März 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor der Covid-19-Krise gewährt werden. Zusätzlich soll die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z. B. Schmutz) und Zuschlägen (für Überstunden) trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit weiterbestehen.
- Verlängerung von Kurzarbeit-Sonderzahlungen: Auch im nächsten Jahr soll für Zeiten der Kurzarbeit bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 Prozent berücksichtigt werden. Die Kurzarbeit wirkt sich auf die Berechnung des „Jahressechstels“ aus. Mit der Verlängerung der begünstigten Besteuerung soll verhindert werden, dass jener Teil des Weihnachtsgeldes, der über dem (aufgrund der Kurzarbeit) niedrigeren Jahressechstel liegt, nach Tarif versteuert werden muss.
- Null Prozent USt. für Covid Tests und -Impfungen. Also keine USt. für Impfstoffe und Tests bis Ende 2022, sobald die europarechtliche Grundlage gültig ist, was Österreich bereits in die Wege geleitet hat.