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Startschuss für "Fit im Job"

300.000 Mitarbeiter zeigen sich seit 2002 „fit im job“. Jetzt wird eine neue Runde eingeläutet. Bis 14. November gesunde Initiativen einreichen.

Machen sich für fitte Unternehmen und Mitarbeiter stark: Herk, Gmeinbauer, Bogner-Strauß, Schnaderbeck, Eibinger-Miedl, Karner, Sacherer (v.l.)
© Foto Fischer Machen sich für fitte Unternehmen und Mitarbeiter stark: Herk, Gmeinbauer, Bogner-Strauß, Schnaderbeck, Eibinger-Miedl, Karner, Sacherer (v.l.)

Wer körperlich und mental fit ist, hat mehr Ressourcen und kann besser mit Belastungen im Job umgehen. Daher rechnet sich jede Investition in das betriebliche Gesundheitsmanagement und damit in die Gesundheit der Mitarbeiter. Beim Startschuss für den Förderpreis für körperliche und geistige Gesundheit  „fit im job“ 2023 waren sich WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk, Fachgruppenobfrau Danie­la Gmeinbauer (Freizeit- und Sportbetriebe), Landesrätin Juliane Bogner-Strauß, „fit im job“-Botschafterin Viktoria Schnaderbeck, Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl, Fachgruppenobfrau Ingrid Karner (Persönliche Dienstleister) und Ärztekammer-Präsident Michael Sacherer einig:  „Nicht das eingesetzte Kapital, sondern die Neuartigkeit und Konzeption der Programme stehen im Mittelpunkt.“ 

Jetzt Projekte einreichen

Bis 14. November sind alle Unternehmen und Institutionen eingeladen, Projekte einzureichen. In den Kategorien 1 und 2 (Kleinst- und Kleinbetriebe) wird jeweils ein Förderpreis vergeben. In den Kategorien 3 und 4 erfolgt eine Unterteilung in einen „BGF-Preis“ (für das beste klassische BGF-Projekt) und einen „BGM-Preis“ (Integration von BGF in das betriebliche Managementsys­tem). Die Gewinner erhalten eine Urkunde und Preisträger-Statue sowie in den Kategorien 1 und 2 zusätzlich einen Geldpreis in Höhe von jeweils 500 Euro für neue Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Zusätzlich werden in den Kategorien 1 und 2 „Einsteiger-Förderungen“ ausgelobt, um Unternehmen, die zum ersten Mal eingereicht haben, zu motivieren, diese auszubauen. Teilnahmeberechtigt sind alle weiß-grünen Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, ausgenommen die Gewinner des Vorjahres sowie die Kooperationspartner. 

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