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Private können Strom aus PV ab sofort steuerfrei einspeisen

Wegen der hohen Energiepreise reagiert jetzt der Gesetzgeber: Die Steuerpflicht fällt für private PV-Anlagen bei einer Einspeisung bis zu 12.500 kWh.

Monteur mit PV-Panelen
© Adobe Stock/alphaspirit Elektrotechniker sind gefragte Profis, wenn es um die fachgerechte Planung und Installation von PV-Anlagen geht.

Solarstrom boomt. Das beweisen auch aktuelle Zahlen von Photovoltaic Austria, die für das Jahr 2021 ein veritables Rekordjahr ausweisen: Stolze 540 Megawattpeak (MWp) an PV-Leistung wurden im Vorjahr neu installiert – das entspricht einer Verdoppelung beim Zubau im Vergleich zum Jahr 2020. Ingesamt können mit der bisher installierten PV-Leistung knapp fünf Prozent der österreichischen Stromnachfrage gedeckt werden. Allerdings treibt der PV-Boom in Zeiten explodierender Energiepreise auch seltsame Blüten – und zwar in steuerlicher Sicht. Wird nämlich Strom von PV-Anlagen Privater ins Netz eingespeist, sind die Zahlungen des Netzbetreibers einkommensteuerpflichtig, sofern die Einkünfte den Freibetrag von 730 Euro überschreiten. Und genau diese Grenze zur Steuerpflicht wird nun immer öfter überschritten, weil die Strompreise auf Rekordniveau sind.

"Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit"

Eine Entwicklung, die in die falsche Richtung geht, sollen die erneuerbaren Energien doch gefördert werden. Nun wurde gegengesteuert und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, mit der eine Steuerbegünstigung beschlossen wurde: Damit besteht bei einer Einspeisung bis zu maximal 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen keine Steuerpflicht mehr, sofern die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet. Wird eine PV-Anlage von mehreren Personen gemeinsam betrieben, steht der Freibetrag jeder Person einzeln zu.

„Diese Gesetzesänderung ist ein weiterer Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit“, so Johannes Weiß, Geschäftsführer der Elek­trotechniker-Innung in der WKO Steiermark



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