ÖGK verlängert jetzt die Ratenzahlungen
Die ÖGK greift Betrieben im Sog der Pandemie mit Ratenzahlungen unter die Arme. Jetzt läuft die erste Phase aus. Alle Infos, wie die Hilfe weiterläuft.

Viele Betriebe haben unter dem wirtschaftlichen Druck aufgrund der Pandemie das Angebot der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) genutzt, ein sogenanntes „2-Phasen-Modell“ in Anspruch zu nehmen. Kirsten Fichtner-Koele, Expertin im Rechtsservice, mit den Details: „Durch die mit den Unternehmen getroffenen Ratenvereinbarungen werden aktuell die in den coronabedingt äußerst schwierigen Monaten Februar 2020 bis Mai 2021 aufgelaufenen Beiträge plangemäß reduziert bzw. gänzlich beglichen.“
Ende der Phase 1
Die Ratenvereinbarungen laufen jetzt – vereinbarungsgemäß – am 30. September aus. Bestehende Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind somit grundsätzlich bis Ende September zu begleichen. Fichtner-Koele: „Die ÖGK informiert zur Zeit alle betroffenen Dienstgeber, um ihnen genügend Zeit zu geben, den weiteren Abbau ihrer Beitragsrückstände zeitgerecht zu planen. Es darf auch nicht übersehen werden, dass die temporäre Herabsetzung des Verzugszinssatzes um zwei Prozent auf 1,38 Prozent mit dem Ende der Phase 1 ausläuft. Ab 1. Oktober betragen die gesetzlichen Verzugszinsen somit wieder 3,38 Prozent.“ Dienstgeber, die bis zu diesem Zeitpunkt ihren gesamten Beitragsrückstand nicht abbauen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einer zweiten Phase weitere Zahlungserleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Beginn der Phase 2: Bestehen trotz intensiver Bemühungen der Unternehmen zum 30. September noch (teilweise) Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021, können diese in einer zweiten Phase sukzessive beglichen werden. Ziel ist es, „gesunde“ Unternehmen weiterhin zu unterstützen und ihren wirtschaftlichen Fortbestand zu sichern. Die Expertin dazu: „Die ÖGK bietet daher für weitere 21 Monate – also bis maximal 30. Juni 2024 – Zahlungserleichterungen in Form von Ratenvereinbarungen an.“
Antrag rasch stellen
Um das Ratenmodell „Phase 2“ nutzen zu können, ist bis spätestens 30. September ein formloser Ratenantrag an die ÖGK zu stellen. Fichtner-Koele: „Ein automatischer Übergang von Phase 1 zu Phase 2 ist nicht möglich. Nach dem 30. September besteht auch keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen der Phase 2 in Anspruch zu nehmen.“ Es ist also ratsam, mit der ÖGK über das Dienstgeberportal fristgerecht Kontakt aufzunehmen.