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Neue Dichteverordnung macht Wohnbau teurer

Wirtschaftsvertreter schlagen wegen der neuen Bebauungsdichte-Verordnung Alarm: Bauen und Wohnen werden dadurch teurer. 

Gerald Gollenz, Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Alexander Pongratz von der Sparte Gewerbe und Handwerk sowie Rechtsanwalt Mario Walcher (v.r.).
© Foto Fischer Gerald Gollenz, Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Alexander Pongratz von der Sparte Gewerbe und Handwerk sowie Rechtsanwalt Mario Walcher (v.r.).

Eigentlich sollte die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung für mehr Rechtssicherheit sorgen, ihre konkrete Ausgestaltung bringt nun aber Unruhe in die heimische Bau- und Immobilienwirtschaft. Kern der Kritik ist die Bruttogeschoßfläche und die damit verbundene Bebauungsdichte. Mit der Novelle werden alle vertikalen und horizontalen Erschließungsflächen (unabhängig von der Gebäudeeigenschaft) dichterelevant. Darunter fallen unter anderem auch Treppenanlagen, Laubengänge, Brücken oder Aufzüge. „Das führt dazu, dass der ohnehin begrenzte Wohnraum vor allem im urbanen Bereich nicht optimal und effizient genutzt werden kann“, so Alexander Pongratz von der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKO Steiermark. „Bauen und Wohnen werden dadurch insgesamt teurer, und das geht letzten Endes zu Lasten der Mieter und Eigentümer.“ 

Auch Gerald Gollenz, Obmann der Immobilien- und Vermögens­treuhänder in der WKO Steiermark, bekräftigt: „Leistbarer Wohnraum wird damit sicher nicht geschaffen.“ Auch der Verringerung des Bodenverbrauchs steht die neue Dichteverordnung laut Pongratz entgegen, weil Boden „nicht ordentlich beplant werden kann“.

Balkone als Streitthema

Sowohl Gollenz als auch Pongratz bezeichnen die Regelungen als „überschießend“ und fordern eine Klarstellung und vor allem auch eine Verbesserung bei den Übergangsfristen und -bestimmungen. Besonders kritisiert werden seitens der Wirtschaftsvertreter die neuen Regelungen bei Balkonen und Wandstärken: Hier wünscht man sich, dass die Ausnahmeregelung von Balkonen erweitert wird (von 1,80 auf 2,00 Meter) und dass die Stärke der Außenwandflächen bei der Bebauungsdichte unberücksichtigt bleibt. Heißt: Die innere Wandfläche soll als Begrenzung für die Bruttogeschoßfläche hergenommen werden, nicht die äußere. 

Das würde auch sicherstellen, dass die Umsetzung ökologisch wichtiger Maßnahmen, wie die Anbringung eines Wärmedämmsystems, nicht bestraft wird. Gollenz: „Die Einbeziehung der Laubengänge in die Dichte ist absolut kontraproduktiv. Bei jedem Projekt werden jetzt gleich einmal 15 Prozent weniger Wohnungen gebaut, die Grundstücke bleiben aber preislich gleich. Das widerspricht dem Wunsch nach leistbarem Wohnen. Bei den Balkonen braucht es eine großzügigere Ausnahmeregelung. Wir wissen spätestens seit Corona, wie groß der Wunsch der Menschen nach Freiräumen ist.“  

Rechtsanwalt Mario Walcher, Partner der Hohenberg Rechtsanwälte hält fest: „Die Novelle zur Bebauungsdichteverordnung sollte dazu dienen, für Rechtssicherheit zu sorgen. Dazu gehören klare Regelungen, die in der Praxis einfach handhabbar und für jene Personen, die sie täglich anzuwenden haben, gut anwendbar sind. Insbesondere hat der Verordnungsgeber – bei den Übergangsregelungen – auch auf jene baulichen Anlagen Rücksicht zu nehmen, die bereits genehmigt sind und in der Bauausführung eine Abänderung erfahren. Auch dafür bedarf es einer klaren Handhabe im Sinne der bisher jahrelang geübten Praxis.“


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