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Makler-Existenzen gefährdet, Mieter dem Markt ausgeliefert

Ab 1. Juli müssen Erstauftraggeber die Makler bei der Vermittlung von Mietwohnungen bezahlen. Fachgruppe schlägt Alarm.

Makler und Interessenten bei Wohnungsbesichtigung
© Adobe Stock/leszekglasner Bisher waren Makler meist für Vermieter und Mieter tätig – das ändert sich.

Schon am 1. März wurde seitens des Nationalrats eine Änderung des Maklergesetzes beschlossen – nun steht sie unmittelbar bevor. Ab 1. Juli 2023 tritt damit ein Erstauftraggeberprinzip, auch „Bestellerprinzip“ genannt, in Kraft. Das heißt: Bei Maklerverträgen zur Vermittlung von Mietwohnungen, die nach diesem Stichtag abgeschlossen werden, ist die Provision des Maklers durch jene Person zu bezahlen, die ihn als erstes beauftragt hat. Keine gute Idee, geht es nach Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Er warnt vor „erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung für Maklerinnen und Makler“ – die vorgesehenen hohen Verwaltungsstrafen bei Verstößen lehne man ab, sie seien „eine grundlose Kriminalisierung und Vorverurteilung einer ganzen Branche“. 

Welche Gefahren durch das Bestellerprinzip drohen

Auch für Mieter bringe die neue Regelung Gefahren mit sich, wie Gollenz ausführt: „Mit der Einführung eines Bestellerprinzips können Immobilienmakler ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber Mieterinteressenten nicht mehr erfüllen. Der potenzielle Mieter ist dem Markt somit schutzlos ausgeliefert. Das ist nicht im Sinne des Konsumentenschutzes.“ 

Argumente, wonach das Bestellerprinzip für leistbares Wohnen sorgen würde, lässt Gollenz nicht gelten: „Zahlen aus Deutschland (hier wurde das Erstauftraggeberprinzip 2015 eingeführt, Anm.) zeigen ein anderes Bild. Der Markt wird intransparenter und Wohnungssuchende werden in Zukunft wesentlich mehr Zeit und Geld aufwenden müssen, um eine passende Wohnung zu finden, da das sichtbare Wohnungsangebot signifikant schrumpfen wird.“ Man rechne mit bis zu 40 Prozent. Seitens der Fachgruppe will man nun weiter gegen die Gesetzesänderung auftreten – und in regelmäßigen Webinaren die drängendsten Fragen beantworten sowie aktuelle Informationen weitergeben. Mehr Infos unter www.immowebinar.at

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