Lockdown-Lockerung ist ein Schritt in die richtige Richtung
„Die Unternehmen haben sich intensiv auf ein sicheres Aufsperren vorbereitet. Nun müssen wir die Wirtschaft Schritt für Schritt, begleitet von einer intensiven Test- und Impfstrategie, wieder hochfahren", so WKO Steiermark Präsident Josef Herk.

Mit 8. Februar sollen nicht nur Kinder – zumindest schichtweise – wieder in die Schulen dürfen, auch der Handel und körpernahe Dienstleister wie Friseure sollen unter strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder öffnen dürfen.
„Unsere Betriebe sind bestens dafür gerüstet“, ist WKO Steiermark Präsident Josef Herk überzeugt: „Entsprechende Vorbereitungen und Sicherheitskonzepte wurden nun über Wochen vorangetrieben.“ Das bestätigt auch Handelsobmann Gerhard Wohlmuth: „An oberster Stelle steht der Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter. Mit dem Tragen einer FFP2-Maske, der neuen Quadratmeter-Regel und Eintrittstest ist dieser Schutz aus unserer Sicht jedenfalls gegeben.“ Parallel dazu brauche es jetzt eine rigorose Umsetzung der Test- und Impfstrategie. Denn Ziel müsse es sein, dass alle Branchen so schnell wie möglich wieder öffnen.
„Die Unternehmen haben sich intensiv auf ein sicheres Aufsperren vorbereitet. Nun müssen wir die Wirtschaft Schritt für Schritt, begleitet von einer intensiven Test- und Impfstrategie, wieder hochfahren.“
„Vielen Unternehmerinnen und Unternehmern steht das finanzielle Wasser bis zum Hals. Darum braucht es jetzt auch einen politischen Paradigmenwechsel hin zu einer Kultur des Ermöglichens, die mit der heutigen Entscheidung der Bundesregierung, den Lockdown zu lockern, eingeleitet wurde. Ein richtiger und wichtiger Schritt, bei dem sich die Wirtschaft ihrer Verantwortung bewusst ist“, so Herk.
Die Eckpunkte im Überblick:
Ab Montag, den 8. Februar dürfen
- Handel, Zoos, Museen und Galerien
unter folgenden Voraussetzungen wieder für den Kundenverkehr geöffnet werden:
- FFP-2-Maskentragepflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden;
- max. 1 Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche; In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet. Im Lebensmittel-Einzelhandel bleibt die 10 m²-Regel weiterhin bestehen.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 2m
Ebenfalls für den Kundenverkehr öffnen dürfen
- körpernahe Dienstleister
unter folgenden Voraussetzungen:
- Einhaltung der bisher bereits gültigen Hygienevorschriften
- FFP-2-Maskentragepflicht für Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden
- Kundinnen und Kunden müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen Covid-19-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.