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Neue Kreditregeln in der Kritik

Das Neukreditvolumen im Wohnbau ist um 40 Prozent eingebrochen. Bundesspartenobmann Willi Cernko fordert Anpassungen bei den Vergaberichtlinien. 

Familie mit Dach über dem Kopf
© Adobe Stock Der Traum vom Eigenheim rückt für viele Familien in weite Ferne.

Der Traum vom Eigenheim ist für immer mehr Menschen ausgeträumt: Die schwierigen wirtschaftlichen Aussichten, kombiniert mit hoher Inflation und steigenden Zinsen, lassen viele Österreicher beim Wohnungskauf oder Hausbau vorsichtig werden. Dazu kommen noch die verschärften Vergaberichlinien für Wohnbaukredite, die die FMA im August eingeführt hat. Unterm Strich führt das zu einem massiven Rückgang beim Volumen: Wie aktuelle Daten der OeNB ausweisen, sind die Neukredite in diesem Segment um ganze 40 Prozent eingebrochen.

Junge Familien besonders betroffen

Besonders betroffen sind junge Familien, die einen erhöhten Bedarf an Fremdmitteln haben. Allerdings erfüllen die Hälfte dieser Kreditnehmer die strengen Vorgaben nicht – die Bank muss daher ablehnen, der Kredit kann nicht gewährt werden. Willibald Cernko, neuer Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ, fordert daher rasche Anpassungen angesichts der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: „Wir haben alle ein Interesse an einem stabilen Finanzmarkt unter gleichzeitiger Ermöglichung der Schaffung von Wohnraum. Die aktuelle Verordnung wirkt leider krisenverschärfend“, so der Branchenvertreter.

Für Jungfamilien und Kreditnehmer unter 36 Jahren würde bereits eine geringe Anpassung in Form einer höheren Schuldendienstquote (von 40 und 45 Prozent) sowie einer höheren Beleihungsquote (von 90 auf 95 Prozent) eine deutliche Besserung bringen und das Ausnahmekontingent massiv entlasten, ist Cernko überzeugt. Die aktuelle Verordnung sieht 20 Prozent Eigenmittelanteil und eine maximale Laufzeit von 35 Jahren vor. Zudem darf die Mo- natsrate maximal 40 Prozent des Haushaltseinkommens betragen.

Mittlerweile wurde die FMA mit der Überarbeitung der Regeln beauftragt: Zum einen wird an Anpassungen in puncto Zwischenfinanzierungen gearbeitet, zum anderen soll sie Vorschläge zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen von Gebietskörperschaften liefern.


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