Influenza: Neues öffentliches Impfprogramm bringt Vorteile für Betriebe
Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ feiert im Herbst Premiere. Für Betriebe bietet es Vorteile. Ein Blick auf die Details.

Im Herbst startet das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“, das zunächst für zwei Impfsaisonen angeboten wird. Grundsätzlich richtet es sich an alle in Österreich lebenden Personen, unabhängig vom Stand der Krankenversicherung – ein Teil des Impfstoffs wird aber dezidiert für Betriebe reserviert. Verimpft wird ein inaktivierter tetravalenter Impfstoff, der für alle Altersgruppen zugelassen ist. Wichtig, um die Vorteile des Impfprogramms zu nutzen: Der Impfstoff darf von Betrieben nicht zuvor auf eigene Faust bestellt worden sein.
Kosten und Organisation
Der Impfstoff wird gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung finanziert, er wurde für die Impfsaison 2023/2024 schon für ganz Österreich bestellt. Die Betriebe organisieren dann die Impfung vor Ort und übernehmen die Kosten für den Impfstich. Der sonst im Impfprogramm vorgesehene Selbstbehalt von 7 Euro entfällt, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss dementsprechend kein Geld eingehoben werden.
Für Betriebe wichtig zu wissen: Sie müssen selbst eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt für die Impfung vor Ort organisieren. Dabei ist es egal, ob es beispielsweise der eigene Arbeitsmediziner oder eine extern engagierte Ärztin ist. An den Abläufen für die Bestellung und Verteilung der Impfstoffe wird seitens der Gesundheitskasse aktuell noch gearbeitet – darüber wird noch gesondert informiert.
Unternehmen, die schon auf eigene Faust Impfstoff bestellt haben, können ihn nicht über das neue öffentliche Influenza-Impfprogramm abrechnen. Nur der Impfstoff, der direkt über das in der diesjährigen Grippesaison erstmals stattfindende Programm bestellt wurde, kann gratis bezogen werden.
Für Interessierte geht es hier zum Webformular.
Kontakt: impfprogramm-stmk@oegk.at