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Immer mehr Steirer tauschen Heizung

Mit 7.000 Anträgen hat sich die Nachfrage beim Heizungstausch im ersten Halbjahr verdoppelt. Fördergelder könnten noch einmal aufgestockt werden.

Pellets in den Händen
© Adobe Stock Auch der Umstieg auf Pelletsheizungen wird gefördert.

Dieser Tage ist er auch in der Steiermark besonders spürbar, der Klimawandel. In Kombination mit der Abhängigkeit von Gas und Öl entscheiden sich immer mehr Steirer, ihre Heizungen nachhaltig umzurüsten. Auch das Land Steiermark greift dabei unter die Arme und hat den Fördertopf mit 11,5 Millionen Euro kräftig aufgestockt – die Nachfrage ist enorm: Rund 7.000 Förderanträge wurden im ersten Halbjahr gestellt. „Das entspricht einer Verdoppelung der Anträge“, zieht die zuständige Landesrätin Ursula Lackner eine Zwischenbilanz. Bundesweit betrachtet, kommt ein Viertel aller Anträge aus der Steiermark. „Bei den Anträgen waren Biomasse- bzw. Holzheizungen mit einem Anteil von 65 Prozent am gefragtesten, gefolgt von Wärmepumpen mit 22 Prozent und Fernwärme mit 13 Prozent“, präzisierte Julia Karimi-Auer, Leiterin der Referats Sanierung und Ökoförderung.

Von den heuer eingereichten Anträgen konnten bereits 2.800 Fälle geprüft und sieben Millionen Euro ausbezahlt werden. „Der Fördertopf soll noch einmal aufgestockt werden, damit die Nachfrage beim Heizungstausch auch weiterhin unterstützt werden kann“, sagte Lackner. Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ werden insbesondere einkommensschwache Haushalte (mit bis zu 100 Prozent) gefördert.

Heizungstausch nur mehr meldepflichtig

Im Zusammenhang mit dem Heizungstausch wurde – nicht zuletzt auch auf Betreiben der Installateur-Innung – eine wichtige gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht: Mit der aktuellen Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes ist nämlich der Heizungstausch (ohne bauliche Maßnahmen) künftig nur mehr meldepflichtig, die bisherige Baubewilligungspflicht entfällt. 

In der Praxis bedeutet das erhebliche Erleichterungen bei der Abwicklung für alle Beteiligten – für den Kunden, den Installateur und die Gemeinde. „Wenn nur ein klassischer Kesseltausch ohne bauliche Maßnahmen stattfindet, ist eine kurze Beschreibung des Vorhabens nun ausreichend, sofern die Alt-Anlage behördlich genehmigt war. Wärmepumpenheizungen bleiben weiter baubewilligungspflichtig“, schließt Innungsgeschäftsführer Johannes Weiß.

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