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Welche Hilfspakete Unternehmen entlasten

Für Photovoltaikanlagen ist die gewerbliche Bewilligungspflicht gefallen.Wie Unternehmern noch geholfen wird, dem Kostendruck standzuhalten.

Photovoltaikanlage auf Hausdach und Geldscheine
© Adobe Stock/studio v-zwoelf Die gewerberechtliche Bewilligungspflicht für Photovotaikanlagen ist gefallen.

Die Energiepreissteigerungen der letzten Monate stellen die gesamte Wirtschaft vor außerordentliche Herausforderungen. Die Inflationsrate erreichte im Juli 8,7 Prozent.  Der Anstieg bei den Energiekosten ist eklatant und beträgt bei Strom 223 Prozent (Juli 2021 zu 2022), bei Gas  424 Prozent und bei Diesel 56,4 Prozent (April 2021 zu 2022).

Hilfe bei Insolvenz des Energieanbieters

Diese Entwicklung spüren auch kleinere Energieanbieter, die oft Betriebe kündigen müssen oder selbst in die Insolvenz schlittern. Die betroffenen Kunden befürchten, dass ihnen der Strom abgedreht wird, und melden sich zahlreich bei der WKO Steiermark. „Die Angst ist jedoch unbegründet“, so Peter Postl, Experte im WKO-Rechtsservice: „Die Regulierungsbehörde e-control bestimmt nämlich mittels Losentscheid einen Ersatzlieferanten, der die von der Insolvenz betroffenen Betriebe in der Folge ohne Unterbrechung mit Energie beliefert.“ Neben der schwierigen Suche nach neuen, günstigeren Energielieferanten (zum Beispiel www.e-control.at oder www.stromgas24.at) sind die Senkung des Energieverbrauchs und die richtige Wahl des Energieträgers die wichtigsten Schritte.

Doch ist das Erkennen von geeigneten Einsparpotenzialen nicht immer leicht. Die geförderten Energieberatungen von Land Steiermark und der WKO im Rahmen der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Postl: „Erst­analysen werden zu 70 Prozent mit maximal 1.000 Euro gefördert. Für Anschlussberatungen gibt es 50 Prozent der Nettokosten. Unter www.win.steiermark.at ist die Liste der zugelassenen Consulter nachzulesen.“ Wichtig für die Umsetzung der Projekte sind Investitionsförderungen (www.umweltfoerderung.at) und der Abbau von Genehmigungshürden. So stellt ein Erlass des Wirtschaftsministeriums sicher, dass für die Errichtung von Photovoltaikanlagen keine gewerberechtliche Bewilligung notwendig ist. Das steirische Baugesetz sieht bis zu einer Fläche von 400 m² (ca. 80 kWp) nur eine einfache Meldung an die Gemeinde vor. 

Treibstoffrückvergütung und Liquiditätshilfe

Darüber hinaus werden vor allem KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich des Handwerks sowie von Einpersonenunternehmen, entlastet: Mittels einer Treibstoffrückvergütung in der Höhe von ca. 120 Millionen Euro und durch eine Liquiditätshilfe mittels Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt-Zahlungen (beide befristet bis 30. Juni 2023). Für Windkraft- und Photovoltaik-Projekte stehen insgesamt 250 Millionen Euro zu Verfügung. Neben dem Energiezuschuss für energieintensive Betriebe gibt es mit der Strompreiskompensation zusätzlich finanzielle Hilfe für Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch.

Tipp!

Infos: WKO-Rechtsservice, Tel. 0316/601-601 bzw. rechtsservice@wkstmk.at 




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