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Fördergeld, das „schmecken“ sollte

Das Tourismusressort öffnet einen Fördertopf für die Gastlichkeit: Zwei Millionen Euro fließen in „Erfolgsrezepte“ – pro Betrieb bis zu 100.000 Euro.

Tourismus-LR Barbara Eibinger-Miedl  vor Graz-Hintergrund
© Land Steiermark Tourismus-LR Barbara Eibinger-Miedl „tischt“ Fördergeld auf.

Schwierige Zeiten – von Corona  bis zum Arbeitskräftemangel  – haben in den steirischen Gastrobetrieben Spuren hinterlassen. Um die Folgen abzufedern und die Strahlkraft in den wichtigsten touristischen Aushängeschildern zu stärken, hat das Land Steiermark einen Fördertopf mit zwei Millionen Euro gefüllt. 

Unter dem Titel „Erfolgsrezepte“ werden Wirtsleute und Co. motiviert, in ihre Unternehmen und Angebote zu inves­tieren. Gefördert werden vor allem Qualitätsverbesserungen, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz beziehungsweise Energieeinsparungsmaßnahmen und Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus auch Digitalisierungsmaßnahmen, Kapazitätserweiterungen, Mitarbeitereinrichtungen, Gastgärten, Küchenausgestaltung, Gastraumausstattung, Sanitär sowie Maschinen. 

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Anrechenbar sind 20 Prozent der Investitionskosten bei kleinen beziehungsweise zehn Prozent bei mittleren Unternehmen. Die höchstmögliche Fördersumme pro Betrieb beträgt damit 100.000 Euro. Folgende Kriterien muss ein Betrieb erfüllen: Sitzplätze: innen zumindest 20; Öffnungszeiten: mindestens vier Tage (davon mindestens Samstag oder Sonntag) von 11 bis 21 Uhr; warme Küche muss sowohl zu Mittag als auch am Abend angeboten werden (sonntags nur mittags). Förderabwicklung: Antragstellung mittels Onlineformular vor Auftragsvergabe; Nachweis der Gesamtfinanzierung durch Eigen- und/oder Fremdkapital; Auszahlung als Einmalzuschuss nach erfolgter Abwicklung und Abrechnung (Vollbelegsprüfung). Auf den Fördertopf zugreifen können  Betriebe der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie mit KMU-Status in allen  steirischen Tourismusgemeinden. 


Die Fakten in Kürze

Höhe: 20 Prozent bzw. zehn Prozent (mittlere Unternehmen) der anrechenbaren Investitionskosten von mindestens 20.000  bzw. maximal 500.000 Euro, Förderhöhe somit maximal 100.000 Euro/Betrieb; Budget: zwei Millionen Euro; Laufzeit: 2023/2024 bzw. bis zur Ausschöpfung: www.verwaltung.steiermark.at/tourismus



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