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Erleichterte Direktvergabe verlängert

Seit Kurzem ist die neue Schwellenwerteverordnung befristet bis 30. Juni in Kraft. Sie ermöglicht Direktvergaben an Unternehmen bis 100.000 Euro netto und das nicht offene Verfahren im Baubereich bis zu einer Million Euro.

Bauarbeiten
© Adobe Stock Ob am Bau oder andere Branchen: Vor allem Klein- und Mittelbetriebe in den Regionen profitieren von den vereinfachten Regeln.

Sie ist erst wenige Tage jung, die neue Schwellenwerteverordnung – und bringt Unternehmen weiterhin wesentliche Erleichterungen in puncto Vergabe-Regeln: So ermöglicht das Regelwerk (BGBl II 34/2023) die Direktvergabe an einen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer bis 100.000 Euro netto und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern im Baubereich bis zu einer Million Euro netto. Der Pferdefuß dabei: Diese Regelung gilt – vorerst – nur bis 30. Juni. Ob nach dem Auslaufen dieser Übergangsregelung dann wieder die im Bundesvergabegesetz 2018 festgelegten (niedrigeren) Schwellenwerte gelten, wird vom Justizministerium noch geprüft.

Erhöhte Wertgrenzen für bestimmte Vergabeverfahren

Bis dahin gelten jedenfalls für bestimmte Vergabeverfahren erhöhte Wertgrenzen, wie Experte Gerfried Weyringer vom Rechtsservice der WKO Steiermark im Detail ausführt: „Die Direktvergabe ist dann zulässig, wenn bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht. Außerdem können Aufträge im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden, wenn bei Bauaufträgen der geschätzte Auftragswert eine Million Euro oder wenn bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht. Weiters können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden, wenn bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht.“

Die Schwellenwerteverordnung sei ein wichtiger Impulsgeber für die Gemeinden als öffentliche Auftraggeber und für die regionalen Betriebe, so Weyringer. Daher müsse alles unternommen werden, um eine Fortführung über den 30. Juni hinaus zu erreichen. Im Wirtschaftsparlament der WKO Steiermark haben alle Fraktionen einem solchen Antrag zugestimmt und auch seitens des Landes fordern ÖVP und SPÖ eine Verlängerung auf weitere zwei Jahre. Die Anhebung der Wertgrenzen habe sich in der Vergabepraxis bestens bewährt, so der Tenor.

Wie KMU von vereinfachten Regeln profitieren

„Von den vereinfachten, weniger  bürokratischen Vergabeverfahren, die den öffentlichen Auftraggebern aufwändige und zeitintensive Ausschreibungsverfahren ersparen, haben besonders kleine und mittlere Betriebe in den Regionen profitiert. Die öffentliche Hand konnte durch die Tatsache, dass die Aufträge regional vergeben werden konnten, zusätzlich Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern sowie die Kaufkraft vor Ort sichern“, konkretisiert Weyringer. Es gebe gute rechtliche Möglichkeiten, damit bei öffentlichen Aufträgen regionale Unternehmen zum Zug kommen, fügt er an: „Es ist daher im Interesse von Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten, diese Möglichkeiten auch zu nutzen.“

Um die Bedeutung der regionalen Auftragsvergabe zu unterstreichen, hat die WKO Steiermark einen Vergabeleitfaden NEU sowie ein Handbuch zur Regionalvergabe mit Beispielen aus der Praxis erarbeitet.

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