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Daten und Fakten zum Energiekostenzuschuss

1,3 Milliarden Euro liegen im Fördertopf, aus dem energieintensive Unternehmen schöpfen können. Vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Kriterien.

Energiekosten explodieren. Jetzt hat der Staat ein Förder­paket geschnürt.
© Adobe Stock/K.-U. Häßler Energiekosten explodieren. Jetzt hat der Staat ein Förder­paket geschnürt.

Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Umsatzes betragen, können den Zuschuss voraussichtlich ab Mitte November beantragen – das Geld soll noch heuer fließen. Bei einem Jahresumsatz unter 700.000 Euro gilt die Drei-Prozent-Hürde nicht. Die vier Förderstufen im Überblick und die wichtigsten Infos:

  • Förderstufe 1: Energiekos­tenzuschuss für Strom, Erdgas, Treibstoffe
    Jeweils die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 wird mit 30 Prozent – maximal 400.000 Euro – gefördert. 

  • Förderstufe 2: Energiekostenzuschuss bis maximal zwei Millionen Euro
    Voraussetzung dafür ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent  – maximal zwei Millionen Euro pro Unternehmen – gefördert, Treibstoffe sind ausgenommen.

  • Förderstufe 3: Energiekos­tenzuschuss bis maximal 25 Millionen Euro
    Ab Stufe 3 müssen betroffene Unternehmen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Millionen Euro.

  • Förderstufe 4: Energie­kostenzuschuss für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal 50 Millionen Euro
    Diese Stufe gilt für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement-oder Glashersteller. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Millionen Euro möglich.

  • Als Förderkriterium müssen von Betroffenen bis 31. März 2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich nachgewiesen werden. 
    Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel) – nicht Heizöl.
    Der förderfähige Zeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022. 
    Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss werden Kleinst- und Kleinbetriebe gefördert. He­rangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022, und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).


Anträge sind (voraussichtlich) ab Mitte November beim aws einzureichen: https://foerdermanager.aws.at/#/


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