Eine Katze in einem Transports-Käfig.
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Einfuhr von Heimtieren: Jetzt haften auch Transporteure

Transporteure müssen laut neuer Verordnung bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Co. kontrollieren – sonst drohen Strafen.

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Aktualisiert am 13.03.2023

Mit 6. Jänner trat die neue Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 (VEVO 2022) in Kraft, die unter anderem die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren und tierischen Produkten aus Drittstaaten in die EU regelt. „Für Transportunternehmen und auch die Fahrer ergeben sich daraus noch mehr Herausforderungen“, erklärt Anja Krenn, Geschäftsführerin der Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe. Denn die VEVO 2022 soll das Einschleppungsrisiko von Tierseuchen minimieren – und verpflichtet in diesem Zusammenhang Transporteure von Heimtieren, also Hunde, Katzen und Co., sich vor dem Transport zu vergewissern, dass die EU-rechtlichen Einfuhrbedingungen eingehalten werden. Ansonsten ist man haftbar.

„Schon jetzt müssen die Transporteure eine Fülle an Begleitpapieren mit sich führen, nun kommt noch mehr hinzu“, betont Krenn die zusätzliche Belastung. Wer also beispielsweise die Tollwut-Impfbestätigung, die Kennzeichnung per Chip, die Tiergesundheitsbestätigung oder die Besitzerklärung nicht kontrolliere, könne „ein böses Erwachen erleben“, so die Fachgruppengeschäftsführerin. Die Kosten für Rücktransport, Tierbehandlungen, eventuelle Quarantänekosten und diverse sonstige Gebühren können je nach Fall mehrere tausend Euro betragen. Immerhin, so Krenn, kann man aber auch etwas Positives in der Neuerung sehen: „Die Transporteure wissen, was auf sie zukommt, und können sich rüsten.“ Wer kontrolliert, kann sicher sein, dass er nicht zurückgeschickt wird und er sich nicht auf eventuelle Nachverhandlungen beim Transportpreis einstellen muss. Zum Verordnungstext.