Man sieht eine EU-Fahne (blau, links drei gelbe Sterne) und dahinter ein großes Frachtschiff im Meer.
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EU-Zollreform für Wettbewerbsfähigkeit

Ein neuer Reformvorschlag der EU-Kommission will unter anderem die Zollfreigrenze für Importe aus Drittstaaten abschaffen.

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Aktualisiert am 05.08.2023

Am 17. Mai legte die EU-Kommission Vorschläge für eine umfassende Reform der Zollunion vor – mit einigen wichtigen Neuerungen für den heimischen Handel. Künftig sollen etwa Online-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden – und nachweisen müssen, dass in die EU verkaufte Waren den Unionsstandards und -Einfuhrvorschriften entsprechen. Außerdem müssen sie Zollgebühren im Voraus berechnen, um Kunden nicht mehr mit versteckten Gebühren zu belasten. Die bestehende Zollfreigrenze wiederum soll ab 2028 der Vergangenheit angehören.

Immerhin war es Anbietern aus Drittländern, sei es aus den USA, Asien oder dem afrikanischen Raum, bisher möglich, Produkte, die weniger als 150 Euro kosten, zollfrei in die EU einzuführen – und ihre Preise so niedrig zu halten. „Das führte zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligte die österreichischen Händler“, betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer. Laut EU-Kommission sind derzeit bis zu 65 Prozent der in die EU eingeführten Parzellen unterbewertet, um Einfuhrzölle zu vermeiden. 

Das soll mit der vorgeschlagenen Reform der Vergangenheit angehören, was auch der steirische Handelsobmann Gerhard Wohlmuth begrüßt: „Mit der Abschaffung dieser 150-Euro-Zollfreigrenze für B2C-Importe aus Drittländern ab 2028 wird ein wichtiger Schritt in Richtung faire Wettbewerbsbedingungen für heimische Händler getan.“ Eine wichtige dahingehende Maßnahme, so Trefelik und Wohlmuth, sei schon die Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze von 22 Euro für Warenimporte aus Drittländern zum 1. Juli 2021 gewesen. Damit wird beispielsweise auch eine Handyhülle zu einem Kaufpreis von nur drei Euro mit 20 Prozent besteuert, zusätzlich wird künftig auch eine Zollabgabe von 6,5 Prozent fällig.  Die Höhe dieser Abgabe ist von der jeweiligen Ware abhängig. 

Gerhard Wohlmuth im Porträt mit Brille
© Foto Fischer Gerhard Wohlmuth

 „Mit der Abschaffung dieser 150-Euro-Zollfreigrenze für B2C-Importe aus Drittländern ab 2028 wird ein wichtiger Schritt in Richtung faire Wettbewerbsbedingungen für heimische Händler getan.“ 


Konsequenz eingefordert

Gleichzeitig fordern Trefelik und Wohlmuth aber noch weitere Maßnahmen und Nachschärfungen seitens der EU. „Die Abschaffung der Freigrenzen löst nicht das Problem der Unterdeklarierung der Warenwerte, was beim Direktversand aus dem Drittland durchaus häufig vorkommt“, betont der Handel-Bundesobmann, der die Installation einer leistungsfähigen Zollbehörde fordert, um derartige Unterdeklarierungen einzudämmen. Eine solche Behörde müsse auch mit ausreichend Personal ausgestattet werden sowie eine effiziente und systembasierte Kontrolllösung anwenden.

Grundsätzlich sehen Wohlmuth und Trefelik jedenfalls positive Signale. Nun brauche es aber eine konsequente Umsetzung des Vorschlags. Dieser wurde nun zunächst dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union übermittelt.