Die steuerliche Behandlung von Covid-19-Förderungen
Staatliche Förderungen helfen Unternehmen durch die Krise. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, darüber informiert die Expertin.

Grundsätzlich sind Vorteile, die im Rahmen eines Betriebes zufließen, als Betriebseinnahmen zu behandeln. Wann diese allerdings steuerfrei sind, darüber klärt Petra Kühberger-Leeb, Expertin im WKO-Rechtsservice, auf: „Förderungen, Subventionen oder Zuschüsse sind allerdings dann steuerfrei, wenn sie ausdrücklich im Gesetz genannt werden.“
Welche Förderungen sind steuerfrei?
- Seit dem 1. März 2020 sind folgende Förderungen steuerfrei:
- Corona-Kurzarbeit (Betriebsausgaben nicht abzugsfähig)
- Härtefallfonds (Betriebsausgaben sind abzugsfähig).
- Fixkostenzuschuss I und II (Betriebsausgaben sind nicht abzugsfähig)
- Covid-19-Investitionsprämie (Betriebsausgaben abzugsfähig)
- Verlustersatz (Betriebsausgaben nicht abzugsfähig)
- Ersatz für Sonderbetreuungszeiten an Arbeitgeber (Betriebsausgaben nicht abzugsfähig).
Wenn Förderungen steuerfrei sind, stellt sich dann allerdings die Frage, wie damit in Zusammenhang stehende Ausgaben zu behandeln sind. Dazu Kühberger-Leeb: „Für Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, besteht grundsätzlich ein steuerliches Abzugsverbot. Das bedeutet, dass Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Durch dieses Abzugsverbot soll eine Doppelbegünstigung verhindert werden.“
Beispiel: Werden aus dem Corona-Krisenfonds 75 Prozent einer Betriebsausgabe ersetzt, so ist der Ersatz der Kosten steuerfrei. Die restlichen 25 Prozent können weiter als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei Zahlungen aus dem Härtefallfonds (außer Umsatzersatz) kann wohl kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang hergestellt werden, sodass es bei dieser Förderung zu keiner Aufwandkürzung kommt. Für die Investitionsprämie wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Ausgaben auch zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
Welche Förderungen sind steuerpflichtig?
- Umsatzersatz (Betriebsausgaben sind abzugsfähig)
- Umsatzersatz für Zulieferbetriebe (Betriebsausgaben sind abzugsfähig)