Die meistgestellten Fragen zur Kurzarbeit
Für wen ist Kurzarbeit möglich? Wie viel muss der Arbeitgeber zahlen? Was passiert bei Zeitausgleich? Wir haben die wichtigsten Fakten zur Kurzarbeit.

Die Corona-Kurzarbeit ist derzeit in aller Munde: Das Herabsetzen der Normalarbeitszeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten. Erforderlich dafür sind in erster Linie eine Sozialpartnervereinbarung (Zustimmung der WKO wird für WKO-Mitglieder pauschal erteilt) sowie die Zustimmung des Arbeitsmarktservice (AMS). Ist dieser Schritt getan, müssen noch folgende Fragen geklärt werden:
Wer kann Kurzarbeit in Anspruch nehmen?
Kurzarbeit (KA) ist für alle Unternehmen (auch Arbeitskräfteüberlasser) sowie Arbeitnehmer (darunter auch leitende Angestellte, Lehrlinge und ASVG-versicherte Geschäftsführer) möglich. Nicht in Anspruch genommen werden kann die Kurzarbeit hingegen von geringfügig Beschäftigten, GSVG-versicherten Geschäftsführern und Vorständen.
Was müssen Arbeitgeber während der Kurzarbeit zahlen?
Jeweils unabhängig von der Arbeitszeit während der Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber folgendes Entgelt:
- Bei einem monatlichen Bruttoentgelt (vor der KA) unter 1.700 Euro müssen 90 Prozent des vor der KA bezogenen Nettoentgelts ausgezahlt werden.
- Bei einem Bruttoentgelt zwischen 1.700 und 2.685 Euro werden 85 Prozent ausgezahlt.
- Bei einem Bruttoentgelt über 2.685 Euro müssen 80 Prozent (auch über der Höchstbeitragsgrundlage) gedeckt werden.
- Lehrlinge erhalten 100 Prozent des Nettoentgelts.
- Sozialversicherungsbeiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor der KA zu leisten.
Was wird dabei vom AMS übernommen?
Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber in etwa die Mehrkosten, die sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben. Das gilt für Bruttoeinkommen bis 5.370 Euro (Höchstbeitragsgrundlage). Der Arbeitgeber trägt letztendlich nur die Kosten für die erhaltene Arbeitszeit, den Rest ersetzt fast zur Gänze das AMS. Unternehmen melden dem AMS dafür monatlich die Zahl der Ausfallstunden, danach erfolgt die Zahlung. Bei Krankenständen gilt das Ausfallsprinzip, für Stunden, die durch Urlaub oder Zeitausgleich entfallen, gibt es keine AMS-Beihilfe.
Wie viele Stunden müssen mindestens gearbeitet werden?
Die Arbeitszeit muss im Schnitt im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens zehn Prozent betragen (auch möglich: fünf Wochen 0 Stunden, dafür eine Woche 24 Stunden). Die Arbeitszeit kann auch während der KA im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitnehmer verändert werden. Betriebe ohne Betriebsrat müssen die Sozialpartner darüber im Voraus informieren. Urlaub: Alturlaube und Zeitguthaben sind vor oder während der KA tunlichst abzubauen. Unternehmen müssen sich um den Abbau von drei Wochen des laufenden Urlaubsanspruchs bemühen. Der Urlaubsverbrauch ist also keine zwingende Voraussetzung für KA.
Wie sieht es mit Kündigungen und der Behaltepflicht aus?
Während der Kurzarbeit und bis einen Monat danach darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Dienstverhältnisse auflösen. Ausnahme: Der Regionalbeirat stimmt der Auflösung der Dienstverhältnisse im Vorhinein zu, weil der Fortbestand des Unternehmens sonst gefährdet wäre.
Kurzarbeit-Antrag
Im Zuge der Beantragung der Kurzarbeit ist es der WKO Steiermark gelungen, eine pauschale Zustimmungsermächtigung für de facto alle Branchen der gewerblichen Wirtschaft in der Steiermark zu erwirken. Damit erübrigt sich für Antragsteller die Unterfertigung der Sozialpartnervereinbarung durch die WKO Steiermark. Eine Unterfertigung seitens der jeweils zuständigen Gewerkschaft ist allerdings nach wie vor notwendig. Sollten Sie noch keine Kurzarbeit beantragt haben:
Musterformular für die Einzelvereinbarung: bit.ly/2Jqi7fH
Musterformular zur Betriebsvereinbarung: bit.ly/33W4ONo
Die seitens der Gewerkschaft unterfertigte Sozialpartnervereinbarung ist in weiterer Folge mitsamt dem AMS-Förderansuchen beim AMS einzureichen. Wichtig: Sowohl seitens der Gewerkschaft als auch seitens des AMS kann es zu Rückfragen kommen bzw. können Adaptierungen von Unterlagen notwendig werden.
Anleitungsvideo vom AMS zur richtigen Antragsstellung: bit.ly/2ymkQoc
Rechner für Corona-Kurzarbeitsbeihilfe: bit.ly/2yk0YSx
Infos und die wichtigsten Fakten zur Corona-Kurzarbeit finden Sie auf der WKO-Seite: bit.ly/33ZAPUX