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Das Gesetz schielt auf Ihre Website

Bei der Verwendung von Google-Fonts gibt es zwei Arten der Einbindung: via eigenem Server oder via Google-Server. Letzteres kann rechtlich problematisch sein.

Seit Sommer sind massenweise Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Fonts auf Webseiten im Umlauf.
© Adobe Stock/Minerva Studio Seit Sommer sind massenweise Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Fonts auf Webseiten im Umlauf.

Bereits im Frühjahr hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) festgestellt, dass Website-Betreiber Google Analytics nicht in Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einsetzen können. Begründung für die noch nicht rechtskräftige Entscheidung: Es fehle ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Dazu Tamara Charkow, Expertin im WKO-Rechtsservice: „Der Seitenbetreiber hat zwar mit Google sogenannte Standarddatenschutzklauseln (SCC) abgeschlossen, diese waren aber nicht effektiv genug, um die Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten auf von Google gespeicherte Daten durch US-Nachrichtendienste zu verhindern.“

Abmahnwelle zu Google-Fonts

Seit Sommer sind massenweise Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Fonts auf Webseiten im Umlauf. Von den Webseitenbetreibern werden 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten des Rechtsanwalts verlangt. Diese Vorgehensweise zeigt, dass die Entscheidungen der Datenschutzbehörde auch Auswirkungen auf andere digitale Tools haben können, die einen Datentransfer in die USA verursachen (z.B. Mailchimp oder Social Plugins sozialer Netzwerke). Dazu die Expertin: „Die Tools werden nicht per se illegal, aber es ist fraglich, ob die Maßnahmen, die für den Transfer zum Schutz der personenbezogenen Daten getroffen wurden (zum Beispiel der Abschluss von SCC) ausreichend sind. Generell ist also die Datenweitergabe an große Techkonzerne, die auch Niederlassungen in den USA haben, ­weiterhin problematisch.“ 

Anbieter innerhalb der EU

Charkow rät Betreibern von Websiten dazu,  ihren individuellen Bedarf zu überprüfen und datenschutzkonforme Möglichkeiten auszuloten: „Sollten keine ausreichenden Anonymisierungsmaßnahmen aller personenbezogenen Daten vor der Übermittlung an Google oder andere US-amerikanische Anbieter digitaler Tools möglich sein, ist es ratsam, auf Anbieter innerhalb der EU umzusteigen.“ In Bezug auf die Verwendung von Google-Fonts rät die Expertin, diese lokal auf der Website einzubinden. Zur Klärung der Zulässigkeit der Verwendung von Google-Fonts hat die DSB zwischenzeitig erneut ein (amtswegiges) Prüfverfahren gegen Google eingeleitet. Alle Details dazu: www.dsb.gv.at/. Darüber hinaus ist auch bereits ein zivilrechtliches Verfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien anhängig, weil  ein niederösterreichischer Unternehmer eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz erhalten hat. 

Weitere Infos 

Rechtsservice: Tel. 0316/601-601,
Fax: 0316/601-505 DW, E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at


Aktuelle Infos zu den Abmahnungen wegen Google-Fonts: https://bit.ly/3fHllPa

FAQ zum Webinar „Aus für Tracking mittels Google Analytics?“: https://bit.ly/3C4coXL


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