Aus für personalisierte Werbung?
Laut Urteil müssen Facebook-Nutzer der Werbung zustimmen, Meta muss 390 Millionen Euro Strafe zahlen. Was das für Betriebe mit einer Fanpage bedeutet.

Droht das Ende des Werbemodells von Facebook & Co., so wie wir es derzeit kennen? Diese Frage wirft ein brandaktuelles Urteil auf. Denn der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat kürzlich entschieden, dass personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram – die ja gemeinsam als Meta firmieren – nur mehr nach einer Einwilligung der Nutzer erfolgen darf.
Sowohl auf Facebook als auch auf Instagram werden den Usern immer wieder personenbezogene Werbeanzeigen eingespielt, die auf ihre Interessen zugeschnitten sind. Als „personalisiert“ gilt eine Werbung bereits dann, wenn etwa beim Bewerben eines Beitrags oder beim Erstellen einer Anzeige eine Zielgruppendefinition vorgenommen wird. Wird etwa die Zielgruppe auf „Styria“ eingeschränkt, liegt bereits personalisierte Werbung vor. Diese Verarbeitung muss aber eine datenschutzrechtliche Grundlage haben. „Meta hat bislang damit argumentiert, dass diese aufgrund der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen vorliegt. Der EDSA hat dem aber eine Absage erteilt“, erklärt Datenschutzjuristin Ursula Illibauer von der Bundessparte Information und Consulting in der WKÖ. Meta wurde dafür eine Strafe von 390 Millionen Euro aufgebrummt.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil ist freilich das letzte Wort noch nicht gesprochen, dieses hat der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Expertin ist überzeugt, dass Meta den Instanzenzug ausschöpfen wird.
Was Unternehmen mit einer Fanpage jetzt tun sollten
Was heißt das jetzt aber für Unternehmen mit einer Fanpage? „Betriebe müssen eine Abwägung im Einzelfall vornehmen“, kann Illibauer keine pauschale Empfehlung abgeben. „Unternehmer sollten sich fragen, ob sie tatsächlich Umsätze aus Werbung generieren oder der Auftritt auf Facebook und Instagram verzichtbar ist. Nutzt ein Unternehmen diese Social-Media-Tools für Kundenakquise und ähnliches, muss man sich des Risikos bewusst sein, dass hier noch keine endgültige Entscheidung vorliegt.“
Für Agenturen und IT-Dienstleister gilt: Werden Fanpages für Kunden erstellt und betreut, sollte man die Kunden auf die Problematik hinweisen. Ob die Seite weiter betrieben wird, ist letztlich die Entscheidung der Kunden.