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Wie man die gleitende Arbeitszeit richtig einführt

Ein WKS-Webinar informierte über die Vorteile und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einführung von Gleitzeitmodellen.

Büromitarbeiterin blickt auf die Uhr.
© New Africa/stock.adobe.com

Als Modell der Arbeitszeitflexibilisierung erfreut sich die Gleitzeit großer Beliebtheit. Insbesondere der hohe Grad der Flexibilisierung und die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten bieten viele Vorteile in der täglichen betrieblichen Praxis – sowohl für Dienstgeber:innen als auch für Dienstnehmer:innen.

Bei dem kompakten Webinar gaben die beiden WKS-Arbeitsrechtsexperten Dr. Lorenz Huber und Mag. Fabian Ennsmann einen praxisnahen Überblick über wesentliche Aspekte der Gleitzeit. 


Präsentation "Die gleitende Arbeitszeit" | 06.02.2023


Aufzeichnung des Webinars:

Was Betriebe bei der gleitenden Arbeitszeit beachten sollten

Die gleitende Arbeitszeit bedarf keiner kollektivvertraglichen Ermächtigung. Sie kann deshalb bei Vorliegen der Voraussetzungen branchenunabhängig eingeführt werden. Damit die Gleitzeit zu einer Win-win-Situation für beide Seiten und nicht zu einer Kostenfalle für den Dienstgeber wird, sind jedoch insbesondere folgende wichtige Aspekte zu beachten.

  1. Formvorschriften
    Für die Einführung bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Bestehen eines Betriebsrates sieht das Gesetz als Formvorschrift den Abschluss einer Betriebsvereinbarung vor. Die Nichteinhaltung der Formvorschriften führt dazu, dass die Privilegierungen der gleitenden Arbeitszeit (höhere Normalarbeitszeit, Vermeidung von Zuschlägen) nicht zur Anwendung kommen.
  2. Erhöhte ­Normalarbeitszeit
    Bei ausreichender Selbstbestimmtheit für Mitarbeiter bei der Einteilung der Arbeitszeit kann die Normalarbeitszeit auf zehn Stunden bzw. zwölf Stunden täglich ausgedehnt werden. Bei Letzterem muss jedoch auch ganztägiger Zeitausgleich in Zusammenhang mit einem Wochenende ermöglicht werden. Zum Teil stehen kollektivvertragliche Bestimmungen einer Ausdehnung auf zwölf Stunden täglicher Normalarbeitszeit entgegen.
  3. Zwingende ­Mindestinhalte
    In der Gleitzeitvereinbarung für den jeweiligen Betrieb sind folgende Inhalte zwingend zu regeln: die Gleitzeitperiode, der Gleitzeitrahmen, die fiktive Normalarbeitszeit und allfällige Guthaben an Normalarbeitszeit, die die Dienstnehmer:innen in die nächste Gleitzeitperiode übertragen können.
  4. Sinnvolle ­Zusatzinhalte
    In vielen Fällen wird sich die Vereinbarung einer Kernzeit, in der die Verpflichtung zur Dienstleistung besteht, als sinnvoll erweisen. Gerade beim erstmaligen Abschluss kann die Aufnahme einer Befristung empfehlenswert sein, sollten Änderungen (zum Beispiel beim Gleitzeitrahmen oder bei der Kernzeit) notwendig sein. Ebenso ein Hinweis auf eine notwendige kollegiale Absprache der betroffenen Arbeitnehmer:innen in Hinblick auf das Gleitverhalten.
  5. Höchstgrenzen der Arbeitszeit
    Die zwingenden Bestimmungen zu den Höchstgrenzen und Mindestruhezeiten sind auch bei der gleitenden Arbeitszeit einzuhalten.

Die Erstellung einer Gleitzeitvereinbarung erfordert generell Rechtskenntnis sowie Genauigkeit in den Formulierungen. Die Expert:innen des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht der Wirtschaftskammer Salzburg unterstützen und beraten Sie dabei gerne.


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