Verschärfung der Corona-Regeln in Salzburg
Seit heute gilt in Salzburg eine erweiterte Maskenpflicht sowie Einschränkungen in der Gastronomie.

Das Land Salzburg erhofft sich mit den zusätzlichen Maßnahmen zum österreichweiten Lockdown für Ungeimpfte die Infektionsketten unterbrechen zu können. Kern der Maßnahmen ist eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für
- Arbeitskräfte mit Kundenkontakt, sofern das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
- Arbeitskräfte, die den Abstand von mindestens einen Meter zu den Kollegen nicht einhalten können, sofern das Infektionsrisiko nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
- körpernahe Dienstleister wie Friseure und deren Kunden bei Inanspruchnahme der Dienstleistung.
- für Gäste in Restaurants, sofern sie ihre Verabreichungsplätze noch nicht eingenommen haben.
- für Gäste, die allgemein zugängliche Bereiche in Beherbergungsbetrieben, gastronomischen Einrichtungen, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen betreten (Lobby, Rezeption, Gänge, Aufzüge, Stiegenhäuser).
- für Besucher von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Zusammenkünften, sowie Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkten – auch im Außenbereich.
Zudem gilt ein 2-G-Nachweis jetzt zusätzlich für Museen, Kunsthallen und kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und auf Gelegenheitsmärkten wie etwa dem Christkindlmarkt. Seit heute sind weiters Einschränkungen in der Gastronomie in Kraft:
- Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden.
- Bei Gelegenheitsmärkten wie Christkindlmärkten darf kein Alkohol konsumiert werden.
Die Verordnung gilt vorerst bis zum 30. November.