Aus Nordtirol in andere Bundesländer nur mit Covid-19-Test
Aufgrund der Ausbreitung der südafrikanischen Virusmutation wird das Bundesland Tirol, mit Ausnahme von Osttirol, ab Freitag, 12. Februar, zum Testpflichtgebiet.

Die jüngste Covid-19-Virusvariantenverordnung regelt, dass ab Freitag die Ausreise aus Nordtirol nur mit einem negativen Antigen oder einem PCR-Test möglich ist, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein in Nordtirol durchgeführter Test mit einem positiven Testergebnis auch zur Quarantänepflicht in Nordtirol führt. In diesem Fall wird von der Gesundheitsbehörde gemäß den entsprechenden Vorgaben eine Quarantäneunterkunft zur Verfügung gestellt.
Die Regelung soll ab Freitag, 12. Februar, voraussichtlich für zehn Tage gelten. Laut Innenministerium werden an allen Tiroler Ausfahrtsstraßen an den Grenzen zu anderen Bundesländern Kontrollposten errichtet. Für Salzburg sind das Lofer, Hochfilzen, Gerlos und Pass Thurn. Kontrolliert wird auch in Zügen und an Flughäfen. Wer sich über die Testpflicht hinwegsetzt und kontrolliert wird, dem droht eine Strafe in der Höhe von bis zu 1.450 €.
Die Verordnung gilt nicht für den politischen Bezirk Lienz (Osttirol) sowie die Gemeinden Vomp-Hinterriss und Jungholz. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Fahrten zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben und Blaulichtorganisationen. Auch der Güterverkehr, Transitpassagiere und die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp sind von der Testpflicht ausgenommen.
Von der Regelung umfasst sind auch Tages- und Wochenpendler. Es wird empfohlen, wenn möglich, bereits mit einem gültigen negativen Corona-Test einzureisen, da es an den Teststraßen in Tirol zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Die Testpflicht wirft natürlich einige Fragen auf. Beispielsweise, was passiert, wenn ein in Nordtirol durchgeführter Test positiv ausfällt oder was die Verordnung für Reisen aus dringenden Gründen vorsieht. Für diese Detailfragen hat das Land Tirol eigens FAQ zur Ausreise aus Tirol eingerichtet.
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