Maßnahmen zur Bewältigung der Omikron-Welle
Adaptierte Quarantäneregeln, 2-G-Kontrollen im Handel, eine FFP-2-Maskenpflicht im Freien und eine Empfehlung für Home-Office sollen einen coronabedingten Stillstand verhindern.

Neues Kontaktpersonenmanagement
Bei der neuen Regelung wird nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden, es gibt nur mehr Kontaktpersonen. Wer dreimal geimpft ist, gilt nicht als Kontaktperson und muss demnach auch nicht in Quarantäne. Bei Kindern bis elf Jahren gilt dies bereits mit zwei Impfungen. Wer etwa mit dem Impfstoff von Johnson und Johnson geimpft wurde und inklusive Booster nur zwei Stiche vorweisen kann, muss in Quarantäne. Es sei denn, bei dem Kontakt mit dem Infizierten haben alle Beteiligten durchgehend eine FFP2-Maske getragen. Kontaktpersonen (länger als 15 Minuten Kontakt mit einer infizierten Person mit weniger als zwei Metern Abstand) sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test freitesten. Wer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist, darf als Kontaktperson mit täglichem Test und FFP2-Maske weiterhin arbeiten gehen.
Kontrollpflicht im Handel nun bundesweit
Die Kontrollpflicht im Handel, die in Salzburg bereits seit 3. Jänner gilt, wurde auf ganz Österreich ausgeweitet. Händler und Dienstleister müssen beim Betreten des Geschäfts oder spätestens beim Erwerb der Ware den 2-G-Nachweis von Kundinnen und Kunden kontrollieren. Weiters gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch im Freien, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. „Bloßes Vorbeigehen“ ist davon jedoch ausgenommen. Zudem wird Home-Office dort, wo es möglich ist, empfohlen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird laut Innenministerium mit Schwerpunkt auf Gastronomie, Handel und touristischen Hotspots kontrolliert.