Kosten für die betriebliche Impfung

Finanzielle Regelungen rund um die betriebliche Impfung.

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Aktualisiert am 13.03.2023

Die Kosten für den Impfstoff sowie für die Nadeln, Spritzen und allfällige Lösungsmittel trägt der Bund. 

Zweckzuschussgesetz des Bundes:  Die Betriebe können Kostenzuschüsse für das Personal der Impfstraße beantragen, wenn sie sich einen Werkvertrag für die betriebliche Impfstraße beim Land Salzburg (Dr. Robert Sollak, robert.sollak@salzburg.gv.at) anmelden.

Folgende Kostenzuschüsse sind vorgesehen:

  • nichtärztliches Personal               55 €/Stunde
  • nichtmedizinisches Personal       25 €/Stunde
  • Ärzte                                                150 €/Stunde
  • Turnusärzte                                    90 €/Stunde