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Entgeltfortzahlung im Krankenstand

Die Experten der Wirtschaftskammer Salzburg und der ÖGK informieren

Gesundheit
© stock.adobe.com

In der betrieblichen Praxis spielen Erkrankungen von MitarbeiterInnen (Arbeitsunfähigkeit) und damit für Unternehmen einhergehende Fragen und Folgen oft eine große Rolle.

Mit durchschnittlich 10,9 Tagen ist Salzburg nach dem jährlich erscheinenden Fehlzeitenreport das Bundesland mit den geringsten Fehlzeiten. Wenn MitarbeiterInnen erkranken stellen sich für Unternehmen dennoch viele Fragen. Neben organisatorischen Aspekten, wie die ausfallende Arbeitskraft am besten ersetzt werden kann, ohne dass der betriebliche Ablauf zu stark beeinträchtigt ist, geht es dabei vielfach auch um rechtliche Fragen.

So zum Beispiel gleich zu Beginn um die gesetzlich normierte Verpflichtung, den Arbeitgeber im Falle einer Erkrankung unverzüglich zu informieren bzw. die Rechtsfolgen, wenn dies nicht geschieht. Fehler können in diesem Zusammenhang für Dienstgeber kostspielige Folgen haben. So zum Beispiel, wenn bei Nichtmeldung vorschnell eine Entlassung ausgesprochen bzw. eine Abmeldung bei der Sozialversicherung aufgrund eines unbegründeten vorzeitigen Austritts vorgenommen wird.

Viele Fragen von Betrieben behandeln auch das Thema Nachweispflicht, also der vorzulegenden Krankenstandsbestätigung. Ab welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann eine solche Bestätigung verlangt werden? Reicht dazu schon die Vereinbarung im Dienstvertrag oder bedarf es der Aufforderung in jedem Einzelfall neu? Welche Rechtsfolgen hat es, wenn die Bestätigung trotz Aufforderung nicht beigebracht wird? Was sind bei Krankenständen und Krankschreibungen die Aufgaben des medizinischen Dienstes der Gesundheitskassen?

In der in Form eines Webinars abgehaltenen Info-Veranstaltung des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht „Die Erkrankung von MitarbeiterInnen: Ansprüche, Verhaltenspflichten, Verhinderung von Missbrauch“ am 14.3.2022 informierten die Experten der WKS (Dr. Lorenz Huber, Leiter des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht) und der ÖGK (Dr. Peter Grüner, Leitender Arzt der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Salzburg) unter anderem über diese praxisrelevanten Fragen.

In der rund eineinhalbstündigen Veranstaltung wurden weiters der missbräuchliche Krankenstand sowie das Verhältnis von Arbeitsunfähigkeit und Beendigung des Dienstverhältnisses beleuchtet: kann ein Dienstverhältnis im Krankenstand vom Arbeitgeber gekündigt werden? Bei welchen Beendigungen besteht die Verpflichtung zur Leistung des Entgeltes über das arbeitsrechtliche Ende hinaus?

Weiters wurde die Frage erörtert, unter welchen Voraussetzungen bei grob selbst verschuldeten Krankenständen der Anspruch auf Krankenentgelt nicht entsteht.

Muster-Vorlagen:

Informationen:

Aufzeichnung des Webinars:

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