Arbeitszeit
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Die Arbeitszeit – so können Sie sie optimieren und teure Fehler vermeiden

Fragen rund um die Arbeitszeit von MitarbeiterInnen nehmen im betrieblichen Alltag eine große Bedeutung ein. ExpertInnen der WKS geben praktische Tipps.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 13.03.2023

In der täglichen betrieblichen Praxis haben Fragen zur Arbeitszeit und deren optimale Gestaltung einen großen Stellenwert. Neben der Vereinbarung des Ausmaßes und der Verteilung der Normalarbeitszeit geht es dabei unter anderem auch um die korrekte Abgeltung von Mehrdienstleistungen bzw. die nach dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz zulässigen Höchstgrenzen und einzuhaltenden Mindestruhezeiten.

Die Regelungen zur Arbeitszeit sind komplex. Sie befinden sich auf mehreren Ebenen und greifen oft ineinander über. Neben gesetzlichen Bestimmungen wie vor allem dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz und Sondergesetzen sind Regelungen im branchenspezifischen Kollektivvertrag zu beachten. Als Beispiel dafür können die unterschiedlichen Bestimmungen zur durchrechenbaren Arbeitszeit genannt werden. Auf betrieblicher Ebene kommen Vereinbarungen in einer Betriebsvereinbarung (bei Bestehen eines Betriebsrates) bzw. im Dienstvertrag in Betracht.

Kostspielige Folgen bei Fehlern

Fehler bei der Arbeitszeit können in mehrfacher Hinsicht mitunter leider kostspielige Folgen haben.

So zum Beispiel, wenn zuschlagspflichtige Mehrdienstleistungen nicht als solche erkannt und abgerechnet, normierte Höchstgrenzen überschritten oder keine bzw. nur mangelhafte Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden. In diesen Fällen besteht zum einen das Risiko einer Nachforderung an Entgeltansprüchen durch MitarbeiterInnen bzw. an Sozialversicherungsbeiträgen durch die Österreichische Gesundheitskasse.

Auch wären Verwaltungsstrafverfahren nach dem LSD-BG bzw. AZG und ARG mit zum Teil empfindlichen Strafhöhen denkbar.

Formvorschriften bei diversen Modellen der Flexibilisierung

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht zum Beispiel in der oft anzutreffenden Annahme, für die gleitende Arbeitszeit und die damit einhergehende Möglichkeit zur Ausdehnung der zuschlagsfreien Normalarbeitszeit auf zehn bzw. mitunter 12 Stunden würde das mündliche Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genügen. Dem ist leider nicht so. Hier normiert das Gesetz als Wirksamkeitsvoraussetzung die Einhaltung der Schriftform bzw. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung bei Bestehen eines Betriebsrates.

Auch wird in der Praxis gerne übersehen, dass wochenübergreifende Durchrechnungen der Normalarbeitszeit einer gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Zulassung bedürfen. Hier sehen Kollektivverträge differenzierende Regelungen vor. Auch normieren sie oftmals die beiden oben genannten Formvorschriften (Schriftform, Betriebsvereinbarung) als Voraussetzung für die Einführung der durchrechenbaren Arbeitszeit.

Zusammengefasst ist es daher von großer Relevanz, dem Themenkomplex Arbeitszeit in all seinen Facetten die entsprechende Bedeutung beizumessen und Aufmerksamkeit zu schenken.

Unterstützung durch die Wirtschaftskammer Salzburg

Das erfahrene und kompetente Team des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht der Wirtschaftskammer Salzburg steht Ihnen im Rahmen unserer Experten-Roadshows sehr gerne zu diesem Thema zur Verfügung und wird Sie bei Fragestellungen zur Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen bestens unterstützen.

Dabei können Sie die Vielzahl an Muster-Vereinbarungen, welche unter www.wko.at/sbg zum Download zur Verfügung stehen, nutzen.

Bei den individuellen Beratungsterminen werden konkrete Fragestellungen zu den näheren Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit, mögliche Formerfordernisse, Arbeitszeitaufzeichnungen, Höchstgrenzen der Arbeitszeit etc. beantwortet.