Aktuelle Fragen: Die WKS antwortet
Ich bin Lehrlingsausbilder und möchte mich im Umgang mit meinen Lehrlingen fortbilden lassen. Gibt es hierfür eine Förderung? Wie sich richtig verhalten, wenn Ihr Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen nicht zum Dienst erscheint? Braucht man eine Bewilligung für die Beschäftigung von ukrainischen Vertriebenen?

Die aktuellsten FAQs:
- Ich bin Lehrlingsausbilder und möchte mich im Umgang mit meinen Lehrlingen fortbilden lassen. Gibt es hierfür eine Förderung?
- Wie sich richtig verhalten, wenn Ihr Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen nicht zum Dienst erscheint?
- Braucht man eine Bewilligung für die Beschäftigung von ukrainischen Vertriebenen?
Allgemeines Unternehmensrecht | >Kontakt
Was versteht man unter einem Fortbetriebsrecht?
Unter Fortbetriebsrecht ist das Recht zu verstehen, einen Gewerbebetrieb aufgrund der Gewerbeberechtigung einer anderen Person fortzuführen.
Ein Fortbetriebsrecht steht zu:
- Der Verlassenschaft nach dem Gewerbeinhaber
- Dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner, in dessen rechtlichen Besitz der Gewerbebetrieb des Gewerbeinhabers aufgrund einer Rechtsnachfolge von Todes wegen oder einer Schenkung auf den Todesfall ganz oder teilweise übergeht
- Unter den vorgenannten Voraussetzungen auch den Kindern und Wahlkindern (Kindern der Wahlkinder) des Gewerbeinhabers bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- Der Insolvenzmasse
- Dem vom Gericht bestellten Zwangsverwalter oder Zwangspächter
Weist eine fortbetriebsberechtigte natürliche Person nicht die für das betreffende Gewerbe vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen nach, ist von ihr ohne unnötigen Aufschub ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen.
Wozu dient eine Wertsicherungsvereinbarung (Indexklausel) im Mietvertrag?
Mit einer Wertsicherungsvereinbarung soll ein Ausgleich für die Inflation geschaffen werden, damit es zu keiner Entwertung des ursprünglich festgesetzten Mietentgelts durch die allgemeine Teuerung (Inflation) kommt. Eine Erhöhung des Mietzinses aufgrund der Wertsicherung ist nur möglich, wenn die Wertsicherung im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde. Welcher Index ausgemacht und wie die Indexklausel formuliert wird, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Regelfall wird in der Vereinbarung der von der Statistik Austria zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige, veröffentlichte, aktuelle Verbraucherpreisindex (derzeit ist dies der Verbraucherpreisindex 2020) als Grundlage herangezogen.
Häufig wird vertraglich geregelt, dass Indexschwankungen bis zu einer festgelegten Prozentzahl (beispielsweise 3% oder 5%) unberücksichtigt bleiben. Enthält die im Mietvertrag von Mieter:in und Vermieter:in beschlossene Wertsicherung keine gegenteilige Regelung, kann es – je nach Inflation und Vereinbarung – daher auch mehrmals im Jahr (bei besonders raschem Inflationsanstieg) zu einer Indexanpassung kommen.
Finanz- und Steuerrecht | >Kontakt
Wie erfährt das Finanzamt von der Unternehmensgründung?
Meistens werden die Gründer:innen bereits eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt haben und somit steuerlich beim Finanzamt erfasst sein. In diesem Fall reicht ein sogenannter Erklärungswechsel, der elektronisch über FinanzOnline durchgeführt werden kann. In diesem Rahmen werden auch steuerrelevante Daten wie beispielsweise Umsatzschätzungen für das laufende und das folgende Jahr und eine Gewinneinschätzung abgefragt. Auf Basis dieser „Selbsteinschätzung“ werden etwaige Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Bei erwarteten Umsätzen von weniger als 35.000 € vergibt die Finanzverwaltung grundsätzlich kein Umsatzsteuersignal (Kleinunternehmerregelung).
Die relevanten Informationen können auch im Rahmen des amtlichen Formulars „Frage-bogen zur Betriebseröffnung“ (Verf24 für Einzelunternehmen) in Papierform übermittelt werden. Für Personengesellschaften ist das Formular Verf16 und für Körperschaften das Formular Verf15 vorgesehen.
Die Mitteilungspflicht besteht unabhängig davon, ob abgabenrechtliche Grenzen überschritten werden und ob mit einer tatsächlichen Steuerpflicht zu rechnen ist.
Ist das Aufladen eines E-Autos als Sachbezug zu werten?
Im Zuge der Ökologisierung des Steuerrechts kam es im Rahmen der Änderung der Sachbezugswerteverordnung mit 1. Jänner 2023 zu einer weiteren Begünstigung der E-Mobilität. Kann der Dienstnehmer beim Arbeitgeber ein firmeneigenes Elektrofahrzeug, das auch privat genutzt werden darf, unentgeltlich aufladen, ist kein Sachbezug anzusetzen. Das gilt auch für das Aufladen von dienstnehmereigenen Elektrofahrzeugen.
Weiters ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Aufladen an öffentlichen Ladestationen im Zusammenhang mit der privaten Nutzung eines dienstgebereigenen Fahrzeuges ersetzt bzw. trägt. Für das Aufladen zuhause gilt, dass die verwendete Ladestation die Zuordnung der Lademenge zu einem Fahrzeug sicherstellen muss. Für das Jahr 2023 beträgt der maßgebliche Strompreis 22,47 Cent/kWh. Dieser Wert wird jährlich bis 30. November jeden Jahres amtlich festgelegt. Kann die Ladeeinrichtung nachweislich die Lademenge nicht dem konkreten Fahrzeug zuordnen, können begünstigt pro Monat 30 € pauschal ersetzt werden.
Kostenersätze des Dienstgebers für das Aufladen eines dienstnehmereigenen E-Fahrzeuges stellen keinen Auslagenersatz dar und sind als beitrags- und steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren.
Was ist bei der begünstigten Auszahlung von Teuerungsprämien zu beachten?
Im Zusammenhang mit der noch immer anhaltenden, massiven Teuerungswelle wurde von der österreichischen Bundesregierung für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit der abgabenfreien Auszahlung der sogenannten Teuerungsprämie an Mitarbeiter geschaffen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zusätzliche Gehalts- bzw. Lohnzahlungen, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurden (z. B. in Form von Zulagen oder Bonuszahlungen) in Höhe von bis zu 3.000 € jährlich abgabenfrei gewähren.
Besteht ein Rechtsanspruch bzw. wird die Prämie anstelle einer in den Vorjahren ausgezahlten Prämie gewährt, kann die Begünstigung nicht in Anspruch genommen werden. Die Befreiung umfasst neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherung und sämtliche Lohnnebenkosten.
Bis zu 2.000 € können pro Mitarbeiter individuell vergeben werden und sind an keine weiteren Voraussetzungen gebunden. Die begünstigte Auszahlung der restlichen 1.000 € ist an das Vorliegen einer entsprechenden Regelung in einer lohngestaltenden Vorschrift oder einer innerbetrieblichen Regelung gebunden, wonach alle Mitarbeiter oder objektiv abgrenzbare Mitarbeitergruppen in den Genuss kommen müssen.
Im Rahmen der Lohnverrechnung ist die Gewährung der steuerfreien Teuerungsprämie am Lohnkonto zu vermerken. Das Jahressechstel wird durch die Teuerungsprämie nicht erhöht, und es erfolgt auch keine Anrechnung auf das Jahressechstel. Der abgabenfreie Maximalbetrag von 3.000 € gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und etwaige Mitarbeitergewinnbeteiligungen.
Gründerservice | >Kontakt
Wie berechnet man den Wert eines Unternehmens?
Der Unternehmenswert spiegelt die finanzielle Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens wider. Er ist ein Maßstab für den Gesamtwert eines Unternehmens, der aus verschiedenen Faktoren zusammengesetzt ist, wie Vermögenswerte, Schulden, Kundenstamm, Managementfähigkeiten und Marktposition.
Der Unternehmenswert wird oft als der Barwert der zukünftigen Cashflows des Unternehmens definiert. Mit anderen Worten, es ist der Wert, den ein Unternehmen heute hat, basierend auf den erwarteten zukünftigen Gewinnen.
Es gibt verschiedene Methoden, um den Unternehmenswert zu berechnen. Oft wird die Discounted Cashflow-Methode (DCF) angewandt, bei der der erwartete zukünftige Cashflow des Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum hinweg prognostiziert und dann auf den heutigen Wert abgezinst wird.
Eine andere verbreitete Methode ist die Multiplikator-Methode, bei der der Unternehmenswert anhand eines Vergleichs mit ähnlichen Unternehmen in der Branche ermittelt wird.
Es gibt verschiedene Faktoren, die den Unternehmenswert beeinflussen können. Einige wichtige Faktoren sind:
- Ein Unternehmen mit einer guten finanziellen Leistung, sprich hohen Gewinnen, geringen Schulden und einer stabilen Finanzlage wird in der Regel einen höheren Unternehmenswert haben
- Ein Unternehmen mit einem hohen Wachstumspotenzial, besonders in Bezug auf zukünftige Einnahmen und Gewinne, wird tendenziell einen höheren Unternehmenswert haben
- Ein Unternehmen mit einer starken Marktposition in einem wachsenden Markt hat, wird ebenfalls höher bewertet
- Die Managementfähigkeiten – etwa ein erfahrenes Team mit einer profitablen Strategie – können ebenfalls den Unternehmenswert beeinflussen.
Worin liegen die Vorteile einer Unternehmensübernahme?
Gerade in traditionellen Branchen stellt die Übernahme eines Unternehmens eine gute Alternative zur Neugründung dar. Man fängt nicht bei null an, profitiert vom Know-how der Belegschaft, kann auf bewährte Produkte oder Dienstleistungen bauen und hat von Beginn an einen bestehenden Kundenstock.
Früher fand die Übergabe in der Regel innerhalb der Familie statt, mittlerweile trifft das auf weniger als 50% der Übergaben zu. Für Dritte ergeben sich dadurch vermehrt interessante Unternehmen zur Übernahme. Dabei hilft die Plattform www.nachfolgeboerse.at.
Das Gründerservice empfiehlt die Zuziehung von externen Experten. Neben der Suche und Auswahl des geeigneten Nachfolgers geht es etwa um Vereinbarungen mit weichenden Erben bezüglich deren Abfindung oder die Klärung der optimalen Rechtsform zur Übergabe. Außerdem muss geklärt werden, ob betriebswirtschaftliche Maßnahmen vor der Übergabe notwendig sind und wie das Unternehmen bewertet wird, ebenso die Wahl des optimalen Zeitpunktes der Übergabe. Unerlässlich ist es auch, einen Übernahmevertrag abzuschließen. Ohne rechtliche und betriebswirtschaftliche Begleitung sind diese Schritte für beide Seiten nicht in der nötigen Präzision zu schaffen.
Oft sind aber auch persönliche Befindlichkeiten und Ängste vorhanden. Faktoren wie Erbstreitigkeiten in der Familie oder Verunsicherung in der Belegschaft können sich negativ auf die Effizienz eines Unternehmens auswirken. Bei der Lösung derartiger Konflikte kann Mediation hilfreich sein.
Handelspolitik und Außenwirtschaft | >Kontakt
Wie können Fachkräfte im Ausland rekrutiert werden?
Zunächst sollte man evaluieren, welche Länder bzw. Nationalitäten für das jeweilige Unternehmen besonders geeignet sein könnten. Hierbei sollte geprüft werden:
Mit welchen Ländern steht Ihr Unternehmen bereits in Kunden- oder Zulieferbeziehungen? Inwieweit bestehen über Ihre derzeitigen Mitarbeiter:innen z.B. durch deren Migrationshintergrund Kontakte zu bestimmten Ländern? Wie ist die Situation auf dem dortigen Arbeitsmarkt? Können die geforderten Qualifikationen gefunden werden?
Nachdem ein Zielland festgelegt wurde, kann das weltweite Netzwerk der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA mit 100 ausländischen Stützpunkten beim Recruiting unterstützen. Das AußenwirtschaftsCenter der WKÖ kann passgenaue Kontakte zu lokalen HR-Dienstleistern im Zielland herstellen.
Unterstützung bei der Suche nach Arbeitskräften erhält man auch über die internationale Fachkräfte-Offensive der WKÖ. Im Zuge von diversen Veranstaltungsformaten werden Betriebe und Fachkräfte aus ausgewählten Ländern zusammengebracht. Durch gezielte Maßnahmen in sechs Fokusländern sollen Fachkräfte gewonnen werden. Nach den Kriterien Demografie, Bildungssystem und (kulturelle) Nähe zu Österreich wurden Brasilien, die Philippinen, Indonesien, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien ausgesucht. Die Aktivitäten beziehen sich auf zwölf Berufe mit besonderem Arbeitskräftemangel in den Bereichen IT, Handwerk, Elektro, Pflege und Tourismus.
Welche Vorteile bringen Handelsabkommen im Exportgeschäft?
Mit einem leichten Zugang zu ausländischen Märkten kann die Exportleistung einer Wirtschaft weiter steigen und so Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern. Ein ungehinderter Marktzugang ist gerade in Krisenzeiten wichtiger denn je. Dennoch erschweren viele Staaten den offenen Marktzugang. EU-Handelsabkommen bestimmen Rahmenbedingungen für die internationalen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen mit beinahe 80 Partnerstaaten. Handelsabkommen dienen dem Abbau von Zöllen und der Beseitigung von ungerechtfertigten bürokratischen Hürden im Handel.
Besonders im Exportgeschäft schaffen Handelsabkommen einen verbesserten Zugang zu Drittmärkten für Waren durch den Abbau von Zöllen, von ungerechtfertigten technischen Vorschriften (Normen und Standards) und Bürokratie. Charakteristisch für Handelsabkommen ist, dass jede Vertragspartei ihre Zölle auf Ursprungswaren der anderen Vertragspartei nach einem Stufenplan abbaut.
Handelsabkommen sorgen für mehr Resilienz
In der derzeitigen Situation des Welthandels dienen Handelsabkommen nicht nur dem Exportgeschäft, sondern auch der Beschaffung. Sie unterstützen die Diversifizierung und Sicherung der internationalen Lieferketten und erhöhen letztlich die Resilienz der Wirtschaft.
Von Handelsabkommen profitieren allerdings nicht nur Direktexporteure von Waren in Drittländer. Häufig werden Produkte in EU-Mitgliedstaaten weiterverarbeitet und weltweit exportiert. Um im Außenhandel künftig erfolgreich zu sein, benötigen exportorientierte Unternehmen weitere Handelsabkommen mit wichtigen Partnerstaaten.
Wie finde ich für meine Ware die richtige Zolltarifnummer?
Das wichtigste Instrument der Zollpolitik sind der Zolltarif und die Zolltarifnummer (kurz ZTN). Bei der ZTN handelt es sich um die Verschlüsselung einer Warenbeschreibung zu einem „Code“. Verschiedenste Zahlenkombinationen stellen so zahlreiche Warengruppen im sogenannten Zolltarif mit mehr als 5.000 Positionen dar.
Der fachkundige Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der ZTN ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z. B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen, Bestimmung des Warenursprungs.
Kaum ein zollrelevanter Vorgang lässt sich ohne Ermittlung der korrekten ZTN rechtskonform abbilden. Die Basis für die zolltechnische Abfertigung bildet beispielsweise beim Import oder Export einer Ware immer die ZTN. Warum also lange suchen, wenn die ZTN schon auf den vorliegenden Geschäftspapieren des Lieferanten oder Herstellers steht? Tatsächlich ist der Hinweis des Lieferanten viel wert, die ZTN sollte aber keinesfalls ungeprüft übernommen oder gar in die Stammdaten übertragen werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der ZTN trägt nämlich jeder Wirtschaftsbeteiligte selbst.
Für die fachgerechte Einreihung von Waren in den Zolltarif sind folgende Faktoren entscheidend: Fachkenntnis über die einzureihenden Waren, Wissen über die Einreihungsregeln, Einhaltung der „Allgemeinen Vorschriften (AV)“.
Die richtige ZTN kann auch in Online-Datenbanken wie dem TARIC (Auskunftsanwendung der Europäischen Kommission) oder im EZT-online (Datenbank der deutschen Zollverwaltung) kostenlos recherchiert werden. Im EZT kann man über die Stichwortsuche schon einige Hinweise erhalten. Ebenfalls sind die Anmerkungen und Erläuterungen zum Zolltarif besonders hilfreich.
Lehrlingsstelle | >Kontakt
Ich bin Lehrlingsausbilder und möchte mich im Umgang mit meinen Lehrlingen fortbilden lassen. Gibt es hierfür eine Förderung?
Ein Lehrbetrieb kann sich Weiterbildungsmaßnahmen seiner Lehrlingsausbilder:innen fördern lassen. Voraussetzung hierfür ist die Ausbilderqualifikation. Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen zwölf Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Methodik, Didaktik, Suchtprävention, Umgang mit Menschen …). Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen.
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder:innen ist an eine inhaltliche Prüfung durch die Lehrlingsstelle gebunden. Diese kann vorab oder im Nachhinein erfolgen. Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten ohne allfällige Umsatzsteuer, maximal können 2.000 € pro Ausbilder:in und Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Als förderbare Kurskosten gelten die Kursgebühr, die Lehrmittel und die Prüfungsgebühren.
Kann ein Lehrbetrieb für die Zusatzqualifizierung eines Lehrlings eine Förderung in Anspruch nehmen?
Unternehmen können ihre Lehrlinge in zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen entsenden. Diese Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus (beispielsweise in Form von Schulungen, Kursen und Seminaren) werden im Ausmaß von 75% der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 € pro Lehrling über die gesamte Dauer der Lehrzeit gefördert.
Die Ausbildungsmaßnahmen sind an eine inhaltliche Prüfung durch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg gebunden. Diese Prüfung kann vorab oder im Nachhinein erfolgen. Ausgeschlossen von der Förderfähigkeit sind reine Produktschulungen, nicht arbeitsmarktorientierte Bildungsmaßnahmen (dazu zählen beispielsweise Hobbykurse) und Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für den/die Mitarbeiter:in des jeweiligen Unternehmens verbindlichen Grundausbildung.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die Anrechnung auf die Arbeitszeit und ein aufrechtes Lehrverhältnis. Außerdem muss der Lehrbetrieb die gesamten Ausbildungskosten für die Qualifizierungsmaßnahme inklusive Fahrt- und Unterbringungskosten übernehmen. Die Kursteilnehmer:innen müssen eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Der Förderantrag inklusive Beilagen ist durch den Lehrberechtigten einzubringen. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet drei Monate nach Abschluss der durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme. Weitere Informationen unter: lehre.foerdern@wks.at
Sozial- und Arbeitsrecht | >Kontakt
Wie sich richtig verhalten, wenn Ihr Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen nicht zum Dienst erscheint?
Die Rechtsfolgen hängen davon ab, ob sich dieser beim Arbeitgeber meldet und was der Grund des Nichterscheinens ist.
Der Arbeitnehmer hat jede Dienstverhinderung unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Kommt dieser dem nach und besteht ein gerechtfertigter Dienstverhinderungsgrund (z. B. Krankheit), behält er seinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Für die Zeit des Fernbleibens ohne Information an den Dienstgeber verliert der Arbeitnehmer den Entgeltanspruch selbst dann, wenn nachträglich eine Krankmeldung für den Zeitraum der Säumnis nachgereicht wird. Zur Klärung der tatsächlichen Umstände bei ungemeldetem Fernbleiben empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme und vorerst die Abmeldung von der Sozialversicherung nur in der Rubrik „Ende Entgelt“ vorzunehmen.
Bleibt der Arbeitnehmer weiterhin unentschuldigt fern, kann eine Entlassung ausgesprochen werden oder falls der Arbeitnehmer ausdrücklich erklärt, nicht mehr zu kommen, ein vorzeitiger Austritt gegeben sein. Eine Entlassung wegen Verletzung der Meldepflicht kann gerechtfertigt sein, wenn dadurch ein beträchtlicher Schaden entstanden ist, der Arbeitnehmer trotz Verwarnungen dies mehrfach unterlassen hat und ein grobes Fehlverhalten vorliegt oder wenn der Arbeitnehmer für sein Nichterscheinen keinen Entschuldigungsgrund angeben kann.
Erscheint der „Verschollene“ wieder zum Dienst, ist er vor Aufnahme der Arbeit zu seinem Fernbleiben zu befragen. Kann er sein Fernbleiben nicht rechtfertigen, ist eine etwaige Entlassung unverzüglich auszusprechen.
Braucht man eine Bewilligung für die Beschäftigung von ukrainischen Vertriebenen?
Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) haben seit 21. April 2023 freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Das heißt, Unternehmen brauchen keine Bewilligung durch das Arbeitsmarktservice (AMS), wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen. Damit soll vor allem die Arbeitsmarktintegration jener Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, weiter beschleunigt werden.
Durch den Wegfall der mit der bisher erforderlichen Beschäftigungsbewilligung einhergehenden Bindung an einen konkreten Arbeitsplatz ist nunmehr auch eine Arbeitskräfteüberlassung möglich.
Mit dem freien Arbeitsmarktzugang werden aus der Ukraine Vertriebene nun allen anderen arbeitslos Vorgemerkten gleichgestellt. Sie haben damit Zugang zu allen AMS-Instrumenten und können etwa über die Instrumente Eingliederungsbeihilfe und AMS-Lehrstellenförderung unterstützt werden.
Zu beachten sind jedoch die geltenden Zuverdienst-Regelungen, wenn ukrainische Vertriebene im Rahmen der Grundversorgung untergebracht sind.
Wie wirkt sich eine All-in-Vereinbarung auf die Gestaltung des Entgelts in der Elternteilzeit aus?
Beim Antritt einer Elternteilzeit durch den/die Dienstnehmer:in stellen sich für Dienstgeber:innen mehrere Rechtsfragen. So auch jene nach der Höhe des Gehalts, wenn zuvor eine All-in-Vereinbarung bestand. Der OGH hat sich nun in zwei Entscheidungen mit dieser Thematik befasst.
Wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien eine All-in-Vereinbarung geschlossen, ruht während der Elternteilzeit jener Teil des Arbeitsentgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird. Das Entgelt ist um jenen Betrag zu kürzen, der der konkret bestimmten Anzahl der im Gesamtentgelt enthaltenen Mehr- und Überstunden entspricht. Die tatsächliche Leistung von Mehr- und Überstunden wird im Wege der Einzelverrechnung durchgeführt.
Die Formulierung einer All-in-Vereinbarung („...dass im Durchschnitt 25 Mehr- und Überstunden pro Monat geleistet werden“) kann eine ausreichende Abgrenzung eines bestimmten Überstundenanteils in zeitlicher Hinsicht zulassen, der pauschal abgegolten wird. Deshalb ist bei Antritt der Elternteilzeit das Herausrechnen der Mehr- und Überstunden aus dem All-in-Gehalt möglich. Fehlt die Festlegung des Grundentgelts für das Herausrechnen der Mehr- und Überstunden, ist vom kollektivvertraglichen Mindestentgelt auszugehen.
Das Team des Bereiches Sozial- und Arbeitsrecht steht für Fragen rund um die Elternteilzeit bzw. bei Detailfragen zur neuen OGH-Judikatur im Hinblick auf All-in-Vereinbarungen jederzeit gerne zur Verfügung.
Was muss man bei der Neueinstellung eines Dienstnehmers hinsichtlich der Probezeit beachten?
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten grundsätzlich ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Angabe eines Grundes jederzeit aufgelöst werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass eine Probezeit im Dienstvertrag wirksam (aus Beweisgründen am besten schriftlich) vereinbart wurde oder diese bereits in dem zur Anwendung gelangenden Kollektivvertrag konkret festgelegt ist. Falls kein Kollektivvertrag zur Anwendung gelangt oder dieser keine Probezeit enthält, müsste sie im Dienstvertrag festgelegt werden.
Nach dem Gesetz darf eine Probezeit für höchstens einen Monat vereinbart werden. Die Formulierung im Dienstvertrag könnte wie folgt lauten: „Der erste Monat gilt als Probemonat, während dem das Dienstverhältnis von beiden Teilen ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden kann.“ Die Vereinbarung einer Probezeit über einen Monat ist gesetzeswidrig und unwirksam. Im Falle einer kürzeren Probezeit im Kollektivvertrag kann diese nicht verlängert werden.
Bei Lehrlingen sieht das Gesetz eine automatische Probezeit von drei Monaten vor. Unter gewissen Voraussetzungen kann es durch den Besuch der Berufsschule zu einer Verlängerung kommen.
Achtung: Eine wirksame Auflösung innerhalb der Probezeit ist nur dann erfolgt, wenn sie dem Dienstnehmer spätestens am letzten Tag des Probemonats zugegangen ist. Wenngleich es für die Auflösung in der Probezeit keines Grundes bedarf, darf diese nicht aus einem diskriminierenden Grund, z. B. wegen einer bestehenden Schwangerschaft, vorgenommen werden.
Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Verjährung von Urlaubsansprüchen?
Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) ist der Urlaub möglichst bis zum Ende des Entstehungsjahres zu konsumieren. Der Urlaubsanspruch verjährt grundsätzlich zwei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Die konkrete Lage des Urlaubskonsums ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.
In einem deutschen Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH nunmehr festgehalten, dass auch bei dreijähriger Verjährungsfrist eine Hinweisobliegenheit des Dienstgebers besteht. Die Verjährung von offenen Urlaubsansprüchen setzt demnach voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert und auf den (bevorstehenden) Verfall hingewiesen hat. Das Bestehen einer Verjährungsfrist wurde vom EuGH nicht beanstandet.
Sollte der Dienstgeber beabsichtigen, von der Verjährung Gebrauch zu machen, ist es daher empfehlenswert, den Arbeitnehmer über seinen offenen Urlaubsanspruch zu informieren und gegebenenfalls zum Urlaubskonsum aufzufordern. Die WKS stellt dafür gerne ein Muster zur Verfügung stellen.
Diese Information sollte nachweislich (zum Beispiel per Mail) und so rechtzeitig erfolgen, dass ein tatsächlicher Konsum vor Eintritt der Verjährung noch möglich ist.
Umweltrecht | > Kontakt
Welche Umweltinvestitionsförderungen kann mein Unternehmen in Anspruch nehmen?
Unternehmen, die ihre geschäftlichen Tätigkeiten umweltfreundlicher und nachhaltiger gestalten und dafür Maßnahmen umsetzen wollen, können eine Vielzahl an Investitionsförderungen auf Bundes- und Landesebene in Anspruch nehmen.
Für Bundesförderungen sind die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) und der Klima- und Energiefonds zuständig. Von diesen Institutionen werden beispielsweise thermische Gebäudesanierungen, energieeffiziente Neubauten, LED-Systeme, thermische Solaranlagen, Wärmerückgewinnung, alternative Mobilität samt Infrastruktur, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Energiegemeinschaften und Kreislaufwirtschaft gefördert, um nur einige zu nennen.
Außerdem werden Projekte nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Stromspeicher) gefördert. Hier ist die OeMAG als Abwicklungsstelle für Ökostrom der richtige Ansprechpartner.
Vom Land Salzburg gibt es Investitionsförderungen in den Bereichen Photovoltaik, Heizung, Warmwasser und Biomasse. Zusätzlich wird eine Vielzahl an Maßnahmen von Unternehmen mit bis zu 20 Arbeitnehmern durch das Land gefördert: Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe
Wichtiger Tipp: Vor der Setzung von Maßnahmen bzw. vor Beantragung von Investitionsförderungen sollten Betriebe das geförderte, unabhängige Beratungsangebot von umwelt service salzburg, in Anspruch nehmen.