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Personalmaßnahmen in Zeiten der Krise

Die Corona-Pandemie fordert auch den Unternehmen viel ab. Haben sie doch oftmals mit Betriebsschließungen, Auftragsrückgängen bzw. Auslastungsproblemen zu kämpfen. In diesen Situationen bedarf es  vielfach besonderer Personalmaßnahmen. 

Laptop mit Schriftzug Freisetzung und Symbolen für Paragraphen.
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Personalmaßnahmen

Viele Betriebe befinden sich derzeit in einer Zwickmühle. Einerseits wird versucht, dem Stammpersonal entsprechende Sicherheit zu bieten, um Personal halten zu können, andererseits soll es gelingen, möglichen neuen Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Die Arbeitslosenzahlen bzw. die Anzahl der Dienstnehmer in Kurzarbeit sind derzeit in Österreich und Salzburg auf einem Rekord-Hoch und dabei bedarf es besonderer Tatkraft seitens der Betriebe. All die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen sind dabei von der Dauer und der Intensität der Covid-19 Pandemie abhängig.

Oft reichen beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen aus, die zwischen den Dienstvertragspartnern getroffen werden, um Auslastungsprobleme zu überbrücken. Dafür stehen unter anderem Bildungskarenz und Bildungsteilzeit zur Verfügung. Förderungen und steuerliche Anreize erhöhen die Attraktivität derartiger Maßnahmen. Aber auch der Abbau von Urlaubsguthaben und Zeitguthaben, Urlaubsvorgriff, Aufbau von Zeitschulden bzw. Umwandlung von Zulagen in äquivalente Zeitguthaben können einige Wochen bzw. Monate lang helfen. Sofortige Kosteneinsparungen sind mit diesen Maßnahmen zwar nicht verbunden, dennoch können Auslastungsprobleme überwunden werden.

Mittel zur Vermeidung von Leerlauf und Kostensenkungen können dabei unter anderem aber auch die Altersteilzeit, die Kurzarbeit (in den vergangenen Monaten ein wichtiges Instrument zur Rettung von Arbeitsplätzen), bzw. Elternteilzeiten sein. Unbezahlter Urlaub kommt für alle Dienstverhältnisse in Betracht, eignet sich aber meist aufgrund des gänzlichen Entgeltausfalles seitens des Dienstnehmers nur für kurzfristige Auslastungsprobleme. Die Verringerung von Ansprüchen, wie exemplarisch der einseitige Widerruf von Pauschalien, Änderungsvereinbarungen oder entsprechende Aussetzungsvereinbarungen sollte dabei nicht gänzlich außer Betracht gelassen werden.

Personalabbau als letztes Mittel

Nötigenfalls steht an letzter Stelle der Abbau von Personal. Der kann einerseits auf kurze Zeit, mit Wiedereinstellungszusage bzw. -vereinbarung, oder andererseits dauerhaft erfolgen. Personalabbau wird in der Regel bei schweren Auslastungsproblemen durchgeführt, wobei das wohl die gravierendste Form der leerlaufvermeidenden und kostensenkenden Maßnahmen sein sollte. Dienstgeber scheuen vielfach davor zurück, derartige einschneidende Schritte zu setzen. Denn dabei geht den Unternehmen aufgebautes Know-how verloren bzw. werden dadurch vielfach weitere Zahlungen (wie die Abfertigung alt) fällig. Gerade diese beiden Aspekte stellen die Dienstgeber oft vor die schwere Wahl abzuwägen, welche Variante bzw. Vorgehensweise am sinnvollsten ist.

Betriebsinhaber stehen einem drohenden Personalabbau naturgemäß äußerst kritisch gegenüber, schließlich soll er das letzte Mittel zur Bewältigung einer wirtschaftlich angespannten Lage sein. Dennoch bleibt dieses Thema oft nicht aus. So haben sich in den letzten Monaten bzw. werden sich zukünftig diesbezüglich noch eine Vielzahl an Fragen, Ungewissheiten bzw. Problemfelder ergeben.

Teure Fehler - gerade in Zeiten wie diesen - vermeiden

Personalabbau ist immer eine sehr schwierige und komplexe Angelegenheit. In zahlreichen Fällen erfolgt ein derartiger Abbau im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien. Sollte dies jedoch – aus welchen Gründen auch immer – nicht geschehen, so sind die Dienstgeber gewissermaßen gezwungen einseitige Beendigungserklärungen auszusprechen. Derartige Beendigungen (unter anderem Probezeitauflösungen, Kündigungen, fristlose Entlassungen) können zwar unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, in all diesen Fällen bedarf es jedoch der Beachtung von möglichen Sonderbestimmungen, gesetzlicher bzw. kollektivvertraglicher Gegebenheiten bzw. Beachtung von arbeitsvertraglichen Regelungen. Gerade diese Beendigungsarten bergen oft die größten Problemfälle.

Vielfach erweisen sich derartige Beendigungen als sehr komplex – gerade in der derzeitigen Situation aufgrund von Sondervorschriften resultierend aus der Kurzarbeit, bzw. sonstiger Covid-19 Regelungen. Um mögliche Fehler vermeiden zu können, ist es der Wirtschaftskammer Salzburg, ein besonderes Anliegen hier durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen, wie Beratungen im Vorfeld, Bereitstellung von Musterformulierungen, Einzelfallbeurteilungen bzw. Hilfestellungen für derartige Auflösungsgespräche anbieten zu können. Oft können dadurch schwerwiegende Probleme und teure Fehler vermieden werden.


Webinar "Dienstverhältnisse richtig beenden - teure Fehler vermeiden" - 13.04.2021:
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